AboAus dem Bezirksgericht WinterthurKanton Zürich will gehörlosen, geistig behinderten Mann verwahren
Vor Gericht bettelte der 44-Jährige um eine Weiterführung seiner langjährigen Therapie. Doch die Behörden halten das für aussichtslos, weil der Mann das Gelernte gleich wieder vergisst.

Der Gutachter (2. v. l.) ist überzeugt, dass der 44-jährige Sexualtäter (2. v. r.) für Kinder und geistig behinderte Frauen gefährlich ist. Der Verteidiger, der links neben seinem Mandanten sitzt, hält eine nachträgliche Verwahrung für nicht rechtskonform.
Illustration: Robert Honegger
In Kürze:
- Weil er alle Behandlungserfolge wieder vergisst, droht einem gehörlosen, geistig behinderten Straftäter die Verwahrung.
- Er wurde im Jahr 2005 wegen Vergewaltigung und sexueller Nötigung zu 30 Monaten und einer stationären Therapie verurteilt.
- Sein Verteidiger kritisiert, sein Mandant sei im Vollzug faktisch isoliert, und fordert seine Freilassung.