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AboAus dem Bezirksgericht Winterthur
Kanton Zürich will gehörlosen, geistig behinderten Mann verwahren

Gerichtsszene im Bezirksgericht Winterthur, vier Personen und ein Polizist in einer Verhandlung. Thema: Mögliche Verwahrung eines gehörlosen, geistig beeinträchtigten Sexualtäters.
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In Kürze:
  • Weil er alle Behandlungserfolge wieder vergisst, droht einem gehörlosen, geistig behinderten Straftäter die Verwahrung.
  • Er wurde im Jahr 2005 wegen Vergewaltigung und sexueller Nötigung zu 30 Monaten und einer stationären Therapie verurteilt.
  • Sein Verteidiger kritisiert, sein Mandant sei im Vollzug faktisch isoliert, und fordert seine Freilassung.

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