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Bezirksgericht Bülach weist Klagen ab
Swiss durfte Ungeimpfte entlassen

Der Traum vom Fliegen, einmal anders: Warum sich *eine Juristin zur Flight Attendant umschulen* laesst. Portrait Noemie Frischknecht.


02.11.2022
(SILAS ZINDEL)
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Wer als Crewmitglied der Swiss bis zum 15. November 2021 nicht den zweiten Piks der Covid-Impfung im Arm hatte, durfte nicht mehr fliegen. Den Betroffenen wurde ein einjähriges ruhendes Arbeitsverhältnis angeboten, bei länger dauernder Impfverweigerung wurden sie entlassen. Schon damals machten einige klar, dass sie das nicht akzeptieren und dagegen klagen würden.

Wie die Nachrichtenagentur SDA nun auf Nachfrage beim Bezirksgericht Bülach erfahren hat, wurden dort vier Klagen abgewiesen – drei stammten von Flugbegleiterinnen, eine von einem Piloten. Die begründeten Urteile werden voraussichtlich erst Ende November versendet. Nähere Angaben zu den Entscheiden gibt es deshalb noch nicht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Betroffen von einer Entlassung wegen Impfverweigerung waren rund 150 Crewmitglieder. Eine unbekannte Anzahl von ihnen reichte deswegen Klage gegen ihre frühere Arbeitgeberin ein. Darunter auch zwei Flugbegleiterinnen, die im April vor dem Bülacher Arbeitsgericht geltend machten, die Kündigungen seien nicht rechtens gewesen. Sie forderten jeweils die Zahlung von sechs Monatslöhnen.

3 Prozent waren nicht geimpft

Die Anwältin ehemaliger Swiss-Angestellten hatte unter anderem argumentiert, im Gesamtarbeitsvertrag sei zwar eine Impfpflicht vorgesehen. Doch es sei fraglich, ob diese auch für den neuen Impfstoff gegen Covid gegolten habe. Sie stellte auch infrage, dass die 3 Prozent ungeimpfter Crewmitglieder die Einsatzplanung der Swiss während der Pandemie erschwert hätten. Neben vielen anderen Airlines habe sogar die Lufthansa auf ein Obligatorium verzichtet.

Die Anwältin der Swiss machte hingegen geltend, die Einsatzplanung mit ungeimpftem Personal sei wegen der sich stets ändernden Einreisebestimmungen «schier unmöglich» gewesen. Mit der Impfverweigerung seien die Klägerinnen vertragsbrüchig geworden, weil sie für viele Destinationen, die eine Impfung verlangten, nicht zur Verfügung standen.