Probleme im Polizei- und JustizzentrumBetrieb der U-Haft im PJZ verzögert sich um mehr als sechs Monate
Erst in der zweiten Hälfte 2023 werden Untersuchungshäftlinge im Zürcher Polizei- und Justizzentrum PJZ untergebracht.
570 Millionen hat der Prestigebau für den Zürcher Justizapparat in Aussersihl gekostet. Im vergangenen Oktober wurde er nach langer Bauzeit eröffnet und sollte ab Anfang 2023 die Abläufe im Vollzug vereinfachen: Statt verteilt über mehrere Standorte sollen Kantonspolizei, Staatsanwaltschaft und das Gefängnis Zürich West unter einem Dach vereint sein, und so zum Beispiel die Befragung von Untersuchungshäftlingen ganz ohne lange Transporte ermöglichen.
Zumindest daraus ist bisher nichts geworden, wie die NZZ schreibt. Kein einziger Untersuchungshäftling sass bisher in einer der 117 dafür vorgesehenen Zellen – 241 sind es insgesamt. Bisher werden dort nur vorläufig Festgenommene untergebracht, dies jeweils nicht länger als 96 Stunden, so wie das die Polizeihaft vorsieht. Der Betrieb als Untersuchungsgefängnis werde erst in der zweiten Jahreshälfte 2023 starten, teilt die Direktion von Jacqueline Fehr (SP) der NZZ mit.
Antwort ausstehend
Was sind die Gründe für die Verzögerung? Ein Sprecher schreibt: «Die Justizdirektion hat im November 2022 an einer Medienkonferenz über das weitere Vorgehen informiert. Für Details zur Inbetriebnahme des U-Haft Teils des Gefängnisses Zürich West gilt es die Antwort des Regierungsrates auf eine entsprechende Anfrage des Kantonsrates abzuwarten.» Die Justizdirektion beruft sich mit anderen Worten auf eine von SVP-Kantonsrat Daniel Wäfler eingereichte kantonsrätliche Anfrage zum Thema, für deren Beantwortung dem Regierungsrat nun drei Monate Zeit bleiben.
Auch Thomas Manhart, von 2007 bis 2019 Leiter des Justizvollzugs Zürich, kann über die Gründe der Verzögerung nur spekulieren. So könne sich die Personalsuche für einen völlig neuen Betrieb schwierig gestalten, zumal viele Berufsumsteiger erst angelernt werden müssten. Auch Koordinationsprobleme während der Totalsanierung des alten Gefängnisses an der Badenerstrasse und die Unterbringung der dortigen Häftlinge in anderen Einrichtungen könnten ein Grund sein, so Manhart zur NZZ.
Korrektur vom 18.01.2023, 17:45 Uhr: In einer früheren Version dieses Artikels stand fälschlicherweise, die Polizeihaft dauere 48 Stunden. Sie dauert jedoch maximal 96 Stunden.
Ergänzung vom 18.01.2023, 19.40 Uhr: Dieser Artikel wurde mit einem nachgereichten Statement der Justizdirektion ergänzt.
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