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AboGeldberater: Änderung beim Einlagenschutz 
Besser abgesichert dank gemeinsamem Konto

Ehegatten oder Erbengemeinschaften: Guthaben, die auf eine Gemeinschaft lauten, sind bis insgesamt 100’000 Franken gesichert.
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In diesem Beitrag bezüglich Bankenkonkurs schreiben Sie: «Allerdings beschränkt sich die Sicherung auf 100'000 Franken pro Kunde und Bank. Dies gilt auch, wenn man mehrere Konten bei derselben Bank hat. In diesem Fall würden Guthaben addiert und es wären maximal 100'000 Franken gesichert.» Das ist aus meiner Sicht nur die halbe Wahrheit, da seit der Teilrevision des Bankengesetzes vom 1.1.2023 Kunden mit einem Einzelkonto und einem Gemeinschaftskonto bei derselben Bank als unterschiedliche Kunden angeschaut werden. Wie sehen Sie das? Leserfrage von T.S.

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