AboEntscheid der BundesgerichtsBeschwerde gegen Lohnerhöhung des Kantonsrats abgelehnt
Der Kantonsrat muss die Erhöhung der eigenen Entschädigung nicht dem fakultativen Referendum unterstellen. Das Bundesgericht hat eine Beschwerde abgelehnt. Es ist nicht das erste Urteil, das den Kantonsratsentscheid stützt.
Der Kantonsrat hatte im vergangenen Januar beschlossen, seine Entschädigung mit allen Zulagen von 24'000 Franken auf 39'000 Franken zu erhöhen. Der Entscheid fiel mit 122 zu 36 Stimmen gegen den Willen von SVP und EDU. Weiter hatten die beiden Parteien im Rat erfolglos gefordert, die Entschädigung der Kantonsparlamentarier dem fakultativen Referendum zu unterstellen.