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Meinung

Kommentar zum Seco-Korruptionsfall
Beschämend für die Schweiz

Ein korrupter Beamter, bequeme Chefs: Das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) in Bern.
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Die korrupten Machenschaften im Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) haben den Bund nicht nur Millionen gekostet, sondern auch sehr viel Ansehen. Sie haben gezeigt, wie verwundbar die Verwaltung ist, wenn sich Seilschaften etablieren und die Chefs ihren Aufsichtspflichten nicht nachkommen. Die systematische Korruption war nur möglich, weil sich ein Beamter zusammen mit seinen naiven Vorgesetzten während vieler Jahre ungehindert über sämtliche Regeln des Beschaffungsrechts hinwegsetzen konnte. Die Bereicherungsabsicht des korrupten Ressortleiters ging Hand in Hand mit der Bequemlichkeit der Oberen.

Seit der Aufdeckung des Falls sind nun fast acht Jahre vergangen. (Hier lesen Sie die ganze Geschichte zum Fall.) Dass er mit dem Urteil des Bundesstrafgerichts vom Freitag nun endlich erstinstanzlich abgehandelt ist, ist gut. Ob es gerecht ist, dass zwei der drei Haupttäter mit bedingten Gefängnisstrafen davonkommen, darüber lassen sich abendfüllende rechtsphilosophische Diskussionen führen. Klar ist: Das Schweizer Strafrecht gehört bei erstmaligen Wirtschaftsstraftätern mit guter Prognose im internationalen Vergleich sicher nicht zu den strengsten.

In den acht Jahren seit Aufdeckung des Falls ist einiges geschehen. Die betroffene Seco-Abteilung wurde reorganisiert, bei den Auftragsvergaben des Bundes gibt es etwas mehr Transparenz, die Finanzkontrolle schaut im Informatikbereich genauer hin, Sensibilisierung und Ausbildung von Beamten im Beschaffungsbereich haben sich verbessert. Das sind gute Nachrichten.

Öffentlichkeitsgesetz und Whistleblower waren zentral für Aufdeckung

Doch Beschaffungen der öffentlichen Hand bleiben anfällig für Unregelmässigkeiten. Deshalb müssen wir Sorge tragen zu den Instrumenten, welche die Kontrolle erleichtern. Für die Aufdeckung der Korruption im Seco waren zwei Dinge zentral: das Öffentlichkeitsgesetz und mutige Whistleblower. Nur dank des Öffentlichkeitsgesetzes konnte diese Redaktion die jahrelangen Verstösse im Beschaffungsrecht in der betroffenen Seco-Abteilung nachweisen. Und nur dank dieser Berichterstattung lieferten Insider die Dokumente, welche die korrupten Machenschaften bewiesen.

Die schlechte Nachricht: Sowohl beim Öffentlichkeitsgesetz als auch beim Whistleblower-Schutz hapert es. Kürzlich hat es der Ständerat abgelehnt, eine der grössten Hürden bei der Umsetzung des Öffentlichkeitsgesetzes abzubauen. Die Verwaltung soll auch künftig grundsätzlich Gebühren für die Bearbeitung von Einsichtsgesuchen berechnen können. In der Praxis heisst das, dass bei unliebsamen Gesuchen einfach ein Aufwand geltend gemacht wird – manchmal Tausende von Franken – mit der Folge, dass das Gesuch zurückgezogen werden muss.

Und beim ungenügenden Schutz von Whistleblowern tritt die Schweiz seit geraumer Zeit an Ort. Eine dringend notwendige Gesetzesrevision ist 2020 im Parlament definitiv gescheitert. Whistleblower riskieren noch immer ihre berufliche und manchmal auch ihre private Existenz – auch wenn sie Missstände beheben wollen, die niemand wegdiskutieren kann. Für ein Land, das modern und fortschrittlich sein will, ist das beschämend.