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Berufungsprozess wird nicht sistiert
Niederlage für die UBS im Bulgaria-Fall

Entrance of the Federal Criminal Court of Switzerland in Bellinzona, Switzerland, before the beginning of trial in second instance on Bulgarian mafia money laundering by Credit Suisse, Tuesday, October 1, 2024. At first instance, in late June 2022, Credit Suisse had been ordered to pay a fine of CHF 2 million and compensation of CHF 19 million. The bank had been found guilty of helping the organisation of Evelin Banev, head of a criminal network that imported tens of tonnes of cocaine into Europe, to launder part of the proceeds..(KEYSTONE/Ti-Press/Alessandro Crinari)
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Das Bundesstrafgericht hat am Mittwoch die Vorfragen der UBS im Prozess um die Geldwäscherei der bulgarischen Mafia beantwortet. Sowohl der Antrag auf Einstellung als auch auf Sistierung des Verfahrens wurden abgewiesen.

Der vorsitzende Richter erklärte zu Beginn des zweiten Prozesstages, dass die Berufungskammer die Sicht der UBS-Anwältin zu den Folgen der Fusion der Credit Suisse mit der UBS nicht teile. Da der Antrag auf Verfahrens-Einstellung vor dem Bundesgericht hängig sei, werde die Berufungskammer nicht darüber entscheiden.

Das Gericht lehnte auch den Antrag auf Sistierung ab. Der Grundsatz der Verfahrensbeschleunigung gebiete, das Verfahren fortzusetzen. Hingegen behält sich die Berufungskammer die Möglichkeit vor, die Eröffnung seines Dispositivs auszusetzen, bis das Bundesgericht entschieden hat.

Das Gericht gab hingegen einem Antrag der UBS auf Anhörung eines Finanzexperten statt. Dieser soll zu den Sorgfaltspflichten von Banken bei Verdacht auf Gelder aus illegalen Quellen angehört werden.

Hauptangeklagter im Bulgaria-Fall will Prüfung des Strafmasses

Das Bundesstrafgericht hat danach mit der Befragung des Hauptangeklagten begonnen. Er wird beschuldigt, sich um die Anlage der Gelder der bulgarischen Mafia in der Schweiz gekümmert zu haben.

Der Angeklagte ist bulgarischer Staatsangehöriger und hat seine Tätigkeit als Berater aufgegeben. Er betreibt nun eine Firma, die Autos und Teile in sein Heimatland exportiert. Zusammen mit seiner Frau erzielt er ein monatliches Einkommen von rund 7500 Franken.

In seiner Berufung bestreitet der 51-Jährige die im erstinstanzlichen Urteil zugrunde gelegten Tatbestände nicht. Er fordert jedoch, dass das Strafmass überprüft wird.

Er wurde im Juni 2022 wegen Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung, qualifizierter Geldwäscherei und versuchter qualifizierter Geldwäscherei zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von 36 Monaten verurteilt. Davon soll er 18 Monate verbüssen.

Kein Kontakt mehr zum Clan

Der Mann sagte, keinen Kontakt mehr zu Evelin Banev zu haben, dem Chef des bulgarischen Clans. Da er in Bulgarien jedoch in derselben Stadt wohnte, sei er zufällig Mitgliedern von aus dessen Umfeld begegnet, nicht aber dem Boss selbst.

Früher habe er zu Banev eine rein berufliche Beziehung gepflegt. Trotz der Morde innerhalb der Organisation habe er sich nie bedroht gefühlt.

SDA/aeg