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Berset informiert zu Gesundheitskosten
Bundesrat will mit Generika 250 Millionen Franken sparen

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Generika werden im Vergleich zu Originalpräparaten günstiger. Zudem steigt der Selbstbehalt von Patientinnen und Patienten, wenn diese trotz gleichem Wirkstoff auf das teurere Produkt setzen. Damit will der Bundesrat jährlich rund 250 Millionen Franken einsparen.

Bundespräsident und Gesundheitsminister Alain Berset bezeichnete die Einsparungen in einer Medienkonferenz als «wichtigen Schritt vorwärts». Jedoch brauche es «stetige Reformen», um den Anstieg der Gesundheitskosten zu dämpfen.

Mehrere Massnahmen gegen die laufend steigenden Kosten im Gesundheitsweisen sind im Parlament hängig. Es gelte, Mehrheiten für Reformen zu finden, sagte Berset weiter. Dafür brauche es «mehr Verantwortungsbewusstsein». Dass die Kosten sinken würden, sei unrealistisch. «Aber wir müssen den Kostenanstieg besser im Griff haben.» Alle stünden in der Verantwortung.

Berset kündigte an, dass voraussichtlich bis Ende Jahr eine weitere Vorlage in den Bundesrat komme, welche die Senkung der Vertriebsmargen vorsieht. Damit könnten jährlich weitere rund 60 Millionen Franken eingespart werden.

Preisabstand zum Original erhöhen

Im Zentrum des aktuellen Entscheides steht der Verkauf von Generika und Nachahmerpräparaten, den sogenannten Biosimilars. Diese gleich wirksamen und kostengünstigeren Arzneimittel werden in der Schweiz weniger oft eingesetzt als im Ausland.

Die entsprechende Revision der Verordnung über die Krankenversicherung (KVV), der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) und der Arzneimittelverordnung (VAM) treten am 1. Januar 2024 in Kraft. Das hat die Landesregierung am Freitag beschlossen.

Der Bundesrat greift in die Preisbildung von gewissen Generika- und Nachahmerpräparaten von Arzneimitteln mit chemischen Wirkstoffen ein, weil diese rund doppelt so teuer als im Ausland sind. Das Parlament hatte im Jahr 2020 die Einführung eines Referenzpreissystems abgelehnt und die Regierung beauftragt, auf Verordnungsstufe Anpassungen vorzunehmen und Einsparungen zu ermöglichen.

Neu wird für Generika von Wirkstoffen mit einem Marktvolumen von vier bis acht Millionen Franken der Preisabstand zum Originalpräparat von 30 auf 40 Prozent erhöht. Die Preisabstände, die im Rahmen der dreijährlichen Überprüfung angewendet werden, werden um 5 Prozent erhöht.

Sabine Imhof, Mitarbeiterin in der Generika Apotheke in Bern, fuellt am Dienstag, 21. Februar 2006 ein Generika, ein Nachahmer Medikament ins Regal ein. Die Generika Apotheke ist die erste Apotheke in der Schweiz die sich auf kostenguenstigere Nachahmer-Medikamente spezialisiert hat. (KEYSTONE/Yoshiko Kusano)

Bei der Überprüfung von Generika, für die kein wirkstoffgleiches Originalpräparat mehr in der Spezialitätenliste aufgeführt ist, soll neu zur Beurteilung der Wirtschaftlichkeit ein therapeutischer Quervergleich (TQV) mit anderen Generika durchgeführt werden. Diese Generika konnten bisher nicht mehr überprüft werden.

Biosimilars bis zu 70 Prozent günstiger

Auch bei Biosimilars handelt der Bundesrat. Bisher werden Nachahmerpräparate bei der Aufnahme in der Spezialitätenliste als wirtschaftlich erachtet, wenn sie mindestens 25 Prozent günstiger sind als das biologische Originalpräparat. Im Rahmen der dreijährlichen Überprüfung müssen sie 10 Prozent günstiger sein.

Neu erfolgt auch die Beurteilung der Wirtschaftlichkeit der Biosimilars sowohl bei der Aufnahme in die Spezialitätenliste als auch bei der periodischen Überprüfung analog zu den Generika unter Berücksichtigung marktvolumenabhängiger Stufen mit Preisabständen zu den Referenzpräparaten zwischen 20 und 70 Prozent.

Erhöhter Selbstbehalt

Ab Anfang 2024 wird zudem der Selbstbehalt der Patientinnen und Patienten beim Bezug teurer Originalpräparate erhöht. Der Selbstbehalt beträgt grundsätzlich 10 Prozent der die Franchise übersteigenden Kosten. Arzneimittel werden aber mit einem Selbstbehalt von 20 statt 10 Prozent belegt, wenn sie im Vergleich zu wirkstoffgleichen Arzneimitteln zu teuer sind.

Dieser «erhöhte» Selbstbehalt wird neu mit der Revision der Verordnung auf 40 Prozent festgelegt. Die Regeln zum differenzierten Selbstbehalt gelten neu auch für Biosimilars.

Wenn medizinische Gründe gegen die Abgabe eines Generikums sprechen, kann weiterhin ein teureres Originalpräparat ohne erhöhten Selbstbehalt bezogen werden. Das muss aber neu mit konkreten Fakten nachgewiesen werden.

All diese Massnahmen dürften laut dem Bundesrat zu einer Kostensenkung von rund 250 Millionen Franken jährlich führen. Das Einsparpotenzial sei «beträchtlich».

Mehr Transparenz bei teuren Medikamenten

Änderungen bringt der Bundesrat weiter bei der sogenannten Einzelfallvergütung an. Bei dieser entscheiden die Krankenversicherer, ob sie die Kosten eines Arzneimittels übernehmen.

Eine Evaluation des Bundesamts für Gesundheit (BAG) im Jahr 2020 hatte gezeigt, dass gleich gelagerte Fälle von den Krankenversicherern ungleich beurteilt werden. Zudem waren die aufwendigen Preisverhandlungen und die fehlende Transparenz bei der Einzelfallvergütung als problematisch eingestuft worden.

Neu gelten einheitliche Regeln für die Nutzenbewertung, die Preisfestsetzung und die Versorgungssicherheit. Wenn das Kostengutsprachegesuch abgelehnt wird, sollen die Krankenversicherer den Entscheid gegenüber dem behandelnden Arzt sowie dem Patienten neu immer anhand der durchgeführten Nutzenbewertung begründen müssen.

Das dritte Massnahmenpaket umfasst Massnahmen zur Prozessoptimierung bei der Aufnahme von Arzneimitteln in die Spezialitätenliste. Damit will der Bundesrat den Zugang zu lebenswichtigen Arzneimitteln und zur Behandlung seltener Krankheiten um bis zu drei Monate beschleunigen. Die Aufnahme in die Spezialitätenliste soll in Ausnahmefällen ohne Verzögerungen gleichzeitig mit der Marktzulassung erfolgen.

Leistungserbringer in der Pflicht

Thomas Christen, stellvertretender Direktor des Bundesamts für Gesundheit (BAG), nahm bezüglich Medikamentenpreise auch die Leistungserbringer in die Pflicht. Es sei in der Verantwortung der Ärztinnen und Apotheker, Patienten darauf hinzuweisen, dass es günstigere Alternativen zu einem Originalpräparat gebe.

Die Kosten von Originalpräparaten nicht mehr zu vergüten, wenn es ein gleichwertiges Generikum gebe, sei im Parlament diskutiert und abgelehnt worden.

Christen sagte zudem, dass die Einsparungen bei den Generika und Biosimilars keine Wirkung haben würden auf die bevorstehende Prämienrunde. Erwartet wird für das nächste Jahr eine Erhöhung der Krankenkassenprämien zwischen sechs und neun Prozent.

Zur Begründung des stärkeren Kostenanstiegs werden ein höherer Bürokratieaufwand, nicht lieferbare günstige Medikamente, mehr Psychotherapien, die Umsetzung der Pflegeinitiative sowie mehr verunsicherte Personen, die sich mit diffusen Beschwerden untersuchen liessen, angeführt.

SDA/ij