AboGastronomie am ZürichseeBeizer nach Corona-Entscheid positiv überrascht
Der Bundesrat erfüllt die Minimalforderung der Gastronomen: Ab Montag dürfen sie wieder Gäste im Freien bedienen. Nun gilt es die Ärmel hochzukrempeln.
Nach zwei Monaten des Hin und Her, der endlosen Debatten über Terrassenöffnung ist es nun so weit: Die Gastwirtschaften dürfen wieder öffnen. Das hat der Bundesrat am Mittwochnachmittag verkündet. Allerdings gilt die neue Regelung, die ab Montag in Kraft tritt, nur für die Bedienung auf Terrassen und in Gartenwirtschaften. Das Innere der Restaurants bleibt vorläufig geschlossen. Und es gilt die Sitz- und Maskenpflicht. Pro Tisch sind zudem maximal vier Personen erlaubt.