AboBefürworter des Seeuferwegs erwägen ein Referendum
Mit einem neuen Paragrafen erhält das Grundeigentum der Seeanstösser zusätzlichen Schutz. Das letzte Wort ist aber vielleicht noch nicht gesprochen.
Es sind schlechte Nachrichten für alle Befürworter des Seeuferwegs. Am Montag hat sich der Zürcher Kantonsrat in zweiter Lesung mit 93 zu 74 Stimmen für den zusätzlichen Schutz vom Grundeigentum der Seeanstösser ausgesprochen. Für den Seeuferweg darf somit grundsätzlich kein Land enteignet werden. Dies soll nur in Ausnahmefällen möglich sein, wenn eine andere Führung des Uferwegs nicht oder nur mit unverhältnismässigem Aufwand möglich ist.