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Bezirksgericht Meilen
Bedingte Freiheitsstrafe für Ex-ZSC-Vizepräsidenten

Das Bezirksgericht Meilen verhängte eine bedingte Freiheitsstrafe für den ehemaligen Vizepräsidenten der ZSC.
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Das Bezirksgericht Meilen hat am Dienstag einen ehemaligen Vizepräsidenten des Stammvereins des Eishockeyclubs ZSC zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 18 Monaten verurteilt, dies wegen Veruntreuung und mehrfacher Urkundenfälschung. Die Freiheitsstrafe wurde mit einer Probezeit von zwei Jahren verhängt.

Der Beschuldigte organisierte von 2016 bis 2018 das «ZSC Golf Classic», ein Charity-Golfturnier, bei dem Geld für den Hockey-Nachwuchs gesammelt wurde. Von dem Geld sah die Jugendabteilung jedoch nie etwas. Der Profibereich der ZSC Lions ist von den Delikten nicht betroffen.

Gelder gingen auf Privatkonto

Der Mann, der in der Region zu Hause ist, mietete für den Anlass jeweils einen Golfplatz in der Ostschweiz. Zur Förderung des Jugendeishockeys verkaufte er sogenannte Flights an Interessierte: Für eine Zweiergruppe kostete die Teilnahme am «ZSC Golf Classic» 1250 Franken, für eine Vierergruppe 2500 Franken. Die Teilnehmer zahlten Anmelde- und Sponsorengelder auf das Privatkonto des Beschuldigten.

Er hätte damit die Kosten für das Turnier decken und die verbliebene Summe an die Nachwuchsabteilung weitergeben sollen. Der 57-Jährige zweigte es aber für eigene Zwecke ab. Er habe mit den rund 170’000 Franken private Schulden bezahlt, gab er vor Gericht zu. Noch heute ist er mit über 900’000 Franken verschuldet.

«Der grösste Fehler in meinem Leben»

Der Urkundenfälschung machte er sich schuldig, als er die Rechnungen für die Golfplatzmiete änderte. Nach der ersten Austragung beglich er noch einen Teil der Miete mit dem gesammelten Geld. Doch für den ausstehenden Betrag fingierte er eine Rechnung, die er an den Verein ZSC schickte mit der Begründung, es sei eine Vorauszahlung für die Platzmiete im kommenden Jahr. In den beiden folgenden Jahren fingierte er die Rechnung in der gleichen Weise und liess den Verein jeweils gleich die ganze Platzmiete bezahlen.

Vor Gericht zeigte sich der Ex-Vizepräsident des Zürcher Vereins komplett geständig und voller Reue. Er sei damals in einer grossen Lebenskrise gewesen und habe falsche Entscheidungen getroffen. «Das war der grösste Fehler in meinem Leben.» Er habe viele Menschen enttäuscht und wäre froh, wenn er das rückgängig machen könnte.

Der Richter nahm ihm die Reue und Einsicht ab, sagte aber auch, dass er seine Vertrauensstellung innerhalb des Vereins «krass missbraucht» habe. Er habe einen «erheblichen Betrug» begangen und sein Verhalten zwei Jahre lang permanent vertuscht. Das Gericht stufte seine Tat als mittelschwer ein. Die bedingte Freiheitsstrafe von 18 Monaten bezeichnete das Gericht als «wohlwollend». Die Reue und Einsicht des Beschuldigten sowie seine Anerkennung der ihm zur Last gelegten Sachverhalte führten zu einer Reduktion des Strafmasses.

Hockeyclub fordert Geld zurück

Der ZSC fordert von seinem ehemaligen Vizepräsidenten nun 150'000 Franken zurück. Ob der 57-Jährige diesen Betrag zurückzahlen kann, ist derzeit aber fraglich. Er bezieht IV-Taggelder, nimmt an einem Wiedereingliederungsprogramm teil und macht eine Therapie, um es dereinst wieder zurück in den Arbeitsmarkt zu schaffen. Er ist immer noch verschuldet. Derzeit wohnt er in einer WG.

Zum Hockeyclub habe er keinen Kontakt mehr, sagte er. «Der Verein hat wegen der Corona-Pandemie gerade existenzielle Sorgen.» Da wolle er diese Leute nicht auch noch mit seiner Kontaktaufnahme belasten.