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Strassenschlacht beim Joggeli
Hooliganprozess wird nach fünf Jahren neu aufgerollt

Das Ende der Superleague-Saison 2018 bleibt kaum wegen des zweiten Schlussrangs des FC Basel in Erinnerung, sondern vielmehr wegen einer darauffolgenden Strassenschlacht, die die Justiz auch sieben Jahre später noch beschäftigt. Am späten Abend des 19. Mai überfielen gegen 40 Personen, die gewaltbereiten Fangruppierungen des FC Zürich, des Grasshopper Clubs und des Karlsruher SC angehörten, die Schlussfeier der Muttenzerkurve bei der Fanplattform an der Birsstrasse.

Gegen 23 Uhr traf der gewaltbereite Mob in Basel ein und versammelte sich nahe der Birsstrasse. Die Hooligans kleideten sich in weisse T-Shirts mit der Aufschrift «ZKH», das steht für «Zürichs kranke Horde», und waren teils ausgerüstet mit Quarzhandschuhen, Zahnschutz, Bandagen zum Eigenschutz und Sturmmasken. In der Anklageschrift war damals von einem «vor Hass strotzenden und auf Revanche für vergangene Auseinandersetzungen pochenden Mob» die Rede.

In der Folge kam es in der Lehenmattstrasse zu einer veritablen Strassenschlacht, die auf mehreren Videos von Anwohnern mitgeschnitten wurde.

Hooligans gaben sich vor Gericht geläutert

Zwölf Beteiligte, zwei aus der Region Basel, mussten sich im Februar und März 2020 dann in einem elftägigen Monsterprozess vor dem Basler Strafgericht verantworten. Die Anklagepunkte: Landfriedensbruch, Raufhandel, in einigen Fällen Körperverletzung und weitere Delikte. Ein einschlägig vorbestrafter damals 25-Jähriger aus Zürich kassierte eine dreijährige unbedingte Freiheitsstrafe. Er hatte auf einen bewusstlosen Mann eingetreten und lebensgefährliche Verletzungen in Kauf genommen. Zwei weitere Zürcher Hooligans kassierten ebenfalls Haftstrafen, der Rest kam mit bedingten Strafen davon.

Die Schläger gaben sich vor Gericht damals sehr wortkarg. Zu den Taten sagten sie kaum etwas, betonten dann aber umso mehr, dass sie geläutert seien, ihr Leben umgekrempelt hätten, einige waren inzwischen Familienväter geworden.

Der oben erwähnte 25-Jährige syrischer Herkunft hätte neben einer Freiheitsstrafe von 36 Monaten auch einen Landesverweis kassieren sollen. Mit einem Landesverweis hätte auch ein zweiter Zürcher Schläger belegt werden sollen, in beiden Fällen drang die Anklage damit nicht durch bei Richterin Marcia Stucki (SVP).

Angetreten hat diese Strafen aber bis heute keiner der Verurteilten. Denn die Staatsanwaltschaft hat nach der Urteilseröffnung am 9. März 2020 Berufung angemeldet. Das Urteil ist damit nicht rechtskräftig geworden.

Droht Strafverschärfung für Strassenschlacht?

Fünf Jahre später muss sich ab Montag das Basler Appellationsgericht in zweiter Instanz mit dem Fall beschäftigen. In den Augen der Anklagebehörde ist klar: Die Beschuldigten kamen mit zu milden Urteilen davon. Praktisch durchs Band blieb das Strafgericht um die Hälfte oder noch mehr unter den Strafanträgen der Staatsanwaltschaft.

Den Hooligans kann durch die Neubeurteilung durchaus eine Strafverschärfung drohen. Vier der Beschuldigten haben allerdings selbst Berufung angemeldet, darunter auch der Syrer. Ihre Absicht ist klar: Sie wollen Freisprüche in den Hauptanklagepunkten erwirken. Im Falle des Syrers wurden etwa Teile der erhobenen Beweise als widerrechtlich angegriffen und ein Freispruch von der versuchten schweren und einfachen Körperverletzung beantragt.

Zu welchen Schlüssen das Appellationsgericht kommen wird, zeigt sich voraussichtlich am Dienstag. Die Verhandlung ist auf zwei Tage angesetzt.