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Strafgericht Baselland
«Jugendliche Unreife» bringt Lachgas-Lenker (21) ein Jahr Strafrabatt nach tödlichem Unfall

Nächtlicher Verkehrsunfall auf der Autobahn mit mehreren Einsatzfahrzeugen, darunter ein Krankenwagen und Polizei mit blinkendem Blaulicht.
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Mit einer Geschwindigkeit von zwischen 94 und 106 km/h ist der tonnenschwere Mercedes AMG in die Stützmauer am Nordportal des Arisdorftunnels geprallt. Ein 18-jähriger Mitfahrer war sofort tot. Der junge Mann am Steuer des von ihm geleasten rund 180’000 Franken teuren und über 600 PS starken Mercedes AMG GT 63 hatte erst zwei Monate zuvor seinen 18. Geburtstag gefeiert.

Der Unfall machte national Schlagzeilen, weil die Insassen, auch der Lenker, während der Fahrt Lachgasballons inhalierten und sich dabei filmten. Der Lenker verlor durch den Lachgaskonsum das Bewusstsein, was den fatalen Unfall herbeiführte. Er wurde wegen vorsätzlicher Tötung angeklagt.

Mitte März sahen sich die drei Überlebenden des Unglücks und der inzwischen 21-jährige Lenker wieder vor dem Baselbieter Strafgericht. Dieses verurteilte den Lenker am Freitag wegen fahrlässiger Tötung, mehrfacher fahrlässiger Körperverletzung und mehrfacher Gefährdung des Lebens zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und neun Monaten.

Den Angehörigen der Opfer, die sich als Privatkläger konstituiert hatten in dem Verfahren, muss der Beschuldigte Genugtuung und Schadenersatzansprüche in der Höhe von fast 118’000 Franken bezahlen. Zudem werden ihm Gerichts- und Verfahrenskosten über fast 90’000 Franken in Rechnung gestellt, ebenso wie Parteientschädigungen für die Privatklägerschaft. Der 21-Jährige dürfte das stemmen können, er hat kürzlich erst eine Hypothek über 1,5 Millionen Franken aufgenommen, wie während der Befragung an der Hauptverhandlung publik wurde.

Der Unfalllenker erschien unpünktlich in Begleitung seiner Familie zur Urteilseröffnung, die deswegen um fast eine halbe Stunde verzögert wurde.

Beifahrer riss nach erster Kollision Steuer herum

«Das war ganz klar, die Flasche ist da, um es auf der Fahrt nach Bern lustig zu haben», sagt Gerichtspräsidentin Barbara Grange. In ihrer mündlichen Urteilsbegründung geht sie die Todesfahrt noch einmal minutiös durch, während ihr der Beschuldigte regungslos gegenübersitzt. Er war es auch, der die Beschaffung der Lachgasflasche organisiert hat. Dieses sei im Übrigen reiner als jenes, das in der Zahnmedizin verwendet würde, und damit sogar noch risikobehafteter.

Um die Risiken wussten offenbar alle Insassen. Zwei der jungen Männer sollen den Lenker gebeten haben, keine Ballone zu konsumieren. Dieser habe beschwichtigt und gesagt, man solle ihm vertrauen. «Allein, dass es zum Thema wurde, dass der Lenker Lachgas konsumiert, zeigt, dass alle wussten, dass das nicht richtig und gefährlich ist», so Grange.

Von fünf Insassen überlebte einer nicht: der Mercedes AMG nach dem tödlichen Unfall vor dem Portal des Arisdorftunnel.

Zugunsten des Beschuldigten wurde davon ausgegangen, dass er bis zum Unfall vier Ballone konsumierte, ehe er nach dem letzten das Bewusstsein verlor. Mit knapp über 140 Kilometern pro Stunde, wie ein technisches Gutachten ergab. Handyaufnahmen belegen das. «Ihre Hände sind nicht mehr am Lenker und der Kopf zu Seite geneigt», so Grange. Da kam es zur ersten Kollision mit der rechtsseitigen Leitplanke. «Ich habe sofort das Steuer herumgerissen, damit das Auto wieder auf die Spur kam, dann ist der Lenker wieder zu sich gekommen. Dann ging es megaschnell», gab der Beifahrer zu Protokoll, zitiert die Gerichtspräsidentin aus dem Protokoll. Diese Aussage sei absolut kongruent zu den später erstellten Gutachten.

Vorsatz oder Fahrlässigkeit wurde zu Altersfrage

In rechtlicher Sicht entging der Lenker mit seinem Verhalten dem angeklagten Eventualvorsatz und wurde «nur» der fahrlässigen Tötung schuldig gesprochen. Die Abgrenzung sei schwierig, führte Grange aus. Beim Wissen und Wollen unterscheide sich Vorsatz nicht von Fahrlässigkeit. Der Fahrlässige vertraue aber darauf, dass nichts passiere.

«Wer so etwas Brandgefährliches macht, nimmt Unfall mit Toten in Kauf», so die Richterin und bringt einen grossen Vorbehalt an. «Aber», so Grange, «wir haben eine Gruppe von fünf jungen Männern, und kein Einziger von denen wollte sterben. Sie haben wohl der Jugend entsprechend geglaubt, sie seien unsterblich und seien ein super Fahrer.»

Der Beschuldigte sei auch noch jung gewesen, und man wisse, dass der Frontalkortex des Hirns noch nicht ganz ausgebildet sei, was auch die erhöhte Risikobereitschaft der Jugend erkläre. Verkürzt: Junge Lenker überschätzen sich notorisch, deshalb liege hier kein Vorsatz, sondern Fahrlässigkeit vor. «Ihr Alter war für uns absolut entscheidend», betonte Grange an den Beschuldigten gewandt.

Das Alter mündete denn auch in einem Strafrabatt von einem Jahr. Das Gericht habe den Eindruck gehabt, dass wichtige Entwicklungsschritte beim Beschuldigten nicht stattgefunden hätten, die Gerichtspräsidentin sprach auch von Unreife. «Sie lernten nicht, dass es Grenzen gibt, Ihnen fehlt der Kompass», sagte Grange. Zudem wurde eine Verletzung des Beschleunigungsgebots gerügt. Und zuletzt müsse er damit leben, den Tod eines Freundes verursacht zu haben.

Der Beschuldigte bleibt mindestens bis Anfang nächster Woche in Haft. Anstelle der beantragten Sicherheitshaft hat das Gericht eine Kaution und Begleitmassnahmen verfügt. Die Zahlung der Kaution kann allerdings nicht übers Wochenende erfolgen.