Bankräuber Portmann kommt frei
Nach 35 Jahren erhält Hugo Portmann ein Leben in Freiheit. Das Bezirksgericht Horgen gibt seinem Gesuch um bedingte Entlassung statt.
Der berühmteste Bankräuber der Schweiz kommt raus. Am 16. Juli 2018 ist Hugo Portmann ein freier Mann – auf Bewährung. Das Bezirksgericht Horgen entscheidet sich für eine kürzere Probezeit von drei Jahren, anstatt der vom Staatsanwalt geforderten fünf. Es gibt dem Gesuch Portmanns um bedingte Haftentlassung statt.
Portmann muss sich für regelmässige Bewährungsgespräche zur Verfügung halten, Wohnungs- oder Arbeitswechsel vorzeitig melden und darf keine Waffen besitzen oder damit handeln.
«Dies ist Ihre letzte Chance. Die müssen Sie packen. Sie wissen, was die Alternative ist», sagt der Gerichtsvorsitzende nach der Urteilsverkündung an Portmann gewandt. Er spielt auf die ordentliche Verwahrung an, die angeordnet würde, sollte sich Portmann wiederum etwas zuschulden kommen lassen. «Jetzt müssen Sie mitmachen. Nützen Sie die Bewährungshilfe für sich», sagt der Gerichtsvorsitzende.
«Mir hat jeder Tag in Haft wehgetan»
Hugo Portmann – Glatze, angegrauter Bart, Strickpulli – betritt an diesem Mittwochmorgen mit hellem Blick und fast so etwas wie Vorfreude im Gesicht den Gerichtssaal in Horgen. In wenigen Monaten vollendet Hugo Portmann sein 35. Jahr im Gefängnis – und damit seine gesamte Gefängnisstrafe, die er für diverse bewaffnete Raubüberfälle, teilweise mit Geiselnahme absitzen musste.
Jetzt ersucht der Bankräuber um seine bedingte Entlassung. Die Welt ist eine andere geworden in dieser Zeit, «doch der Zürisee ist immer noch da», sagt der heute 58-jährige Portmann und weist auf die herrliche Aussicht durch die deckenhohen Fenster des Gerichtssaals. «Mir hat jeder Tag in Haft wehgetan», sagt er weiter, «doch ich wusste auch immer, dass ich selber schuld bin.» Er habe gesühnt, erklärt Portmann. «Ich gehe bestimmt nicht mehr so Geld beziehen wie früher.»
Höflicher Gefangener
«Draussen» wolle er sich eine Arbeit suchen, als Forstarbeiter, auf dem Bau oder als Müllmann. «Müll produzieren die Menschen immer, da gibt es eine gewisse Sicherheit», sagt Portmann. Der vielleicht baldige Ex-Häftling wirkt höflich, korrekt, manchmal sogar charmant.
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Geschichte eines verpfuschten Lebens
Wer ist Hugo Portmann? 2011 schrieb Daniel Foppa ein eindrückliches Portrait über den Mann, der Banken überfallen, auf die Polizei geschossen und mehrmals aus der Haft das Weite gesucht hatte – indem er bei einem Berglauf nach dem Ziel einfach weiterrannte oder beim Schneeräumen im Gefängnishof eine Rampe an die vier Meter hohe Gefängnismauer geschaufelt hatte. (Abo+)
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Ein psychiatrisches Gutachten attestiert dem Gefangenen eine «denkbar geringe Gefahr» für neue Banküberfälle. Seit der letzten psychiatrischen Beurteilung sei er um neun Jahre gealtert, habe eine stabilisierende Liebesbeziehung angefangen, identifiziere sich nicht mehr mit dem kriminellen Milieu und seiner Vergangenheit als Fremdenlegionär. Auch die Angst vor einer ordentlichen Verwahrung habe einiges zu seiner guten Entwicklung beigetragen. Vom Gefängnis erhalte er beste Zeugnisse über seine Disziplin, sein Verhalten bei der Arbeit und über Ordnung in seiner Zelle.
Nur therapieren lassen wollte sich Portmann nicht. Das Therapiesystem von Forensiker Frank Urbaniok nennt er eine «dubiose freiwillige Zwangstherapie». Er spart auch bei seiner Befragung nicht mit Kritik daran. Allerdings wurden beim 58-Jährigen auch keine psychischen Erkrankungen festgestellt.
«Für Hugo Portmann lege ich meine Hand ins Feuer»
Portmanns Verteidiger Bruno Steiner verlangt für seinen Mandanten eine bedingte Entlassung nach Ende seiner Freiheitsstrafe am 16. Juli 2018. Portmann selber hofft, in den nächsten Monaten bis zur bedingten Entlassung in den offenen Vollzug versetzt zu werden. Gemäss Verteidiger soll er eine Probezeit von drei Jahren erhalten, es soll ihm weder erlaubt sein, Waffen zu erwerben noch Waffengeschäfte zu betreten.
«Zum Schluss», sagt Steiner am Ende seines Plädoyers, «möchte ich etwas sagen, das ich noch nie gesagt habe: «Für Hugo Portmann lege ich meine Hand ins Feuer.» Es handle sich nicht um einen Mörder, Terroristen, Vergewaltiger oder Kinderschänder, sondern um einen Bankräuber. Von seinen Taten distanziere sich Portmann heute.
Auch Staatsanwalt für Entlassung
Oberstaatsanwalt Martin Bürgisser schliesst sich dem zentralen Antrag Steiners an, Portmann am 16. Juli aus der Freiheitsstrafe bedingt zu entlassen. Sowohl der psychiatrische Gutachter wie auch die Fachkommission halten die bedingte Entlassung für vertretbar. «Natürlich handelt es sich bei Portmann nicht um einen Terroristen», sagt Bürgisser in seinem Plädoyer, in dem er die zahlreichen Vorstrafen Portmanns Revue passieren lässt, «er war aber auch kein Chorknabe». Auch wenn er bei seinen Taten niemanden rein äusserlich verletzt habe, habe er doch Menschen mit einer durchgeladenen Waffe bedroht, sie teilweise gefesselt und betäubt – ohne Empathie.
Im Gegensatz zu Anwalt Steiner forderte Bürgisser eine Probezeit von fünf statt bloss drei Jahren. Portmann soll zudem die Weisung erteilt werden, während der Probezeit an Gesprächen der Bewährungshilfe teilzunehmen und die Bewährungshilfe vor dem Wechsel der Arbeitsstelle oder des Wohnorts zu informieren. Insbesondere aber soll ihm verboten werden, Schusswaffen zu erwerben, zu besitzen, zu tragen oder mitzuführen sowie ein Waffengeschäft zu betreten.
Diesen Anträgen stimmten auch die beiden Vertreters des Amtes für Justizvollzug zu. Noch vor seiner bedingten Entlassung soll Portmann in den offenen Vollzug verlegt, sowie eine feste Arbeitsstelle und eine Wohnung gesucht werden.
Portmann muss sich nun in Freiheit bewähren.
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