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Babyplanung mit Social Freezing
Stopp der Vernichtung von gefrorenen Eizellen gefordert

Neo-Nationalrätin Katja Christ (GLP, Basel-Stadt), als das neu gewählte Parlament in die Wintersession startet, am 02.12.2019 in Bern. Foto: Raphael Moser / Tamedia AG
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Seit 2014 können Frauen ihre Eizellen einfrieren lassen. Das Social Freezing ermöglicht ihnen eine flexiblere und oft auch bessere Lebensplanung – immer mehr Frauen machen davon auch Gebrauch. Gemäss gültigem Fortpflanzungsgesetz – zurzeit wird dieses überarbeitet – müssen die Eizellen jedoch spätestens nach zehn Jahren vernichtet werden.

Diese maximale Lagerdauer stellt Katja Christ infrage. Die Regelung sei in Anbetracht des technologischen Fortschritts, der veränderten gesellschaftlichen Auffassungen und der bevorstehenden Legalisierung der Eizellenspende veraltet.

Dass Frauen Eizellen einfrieren lassen, hat verschiedene Gründe: eine fehlende Partnerschaft, ein noch nicht ausgereifter Kinderwunsch, eine offene berufliche Karriere oder auch eine medizinische Notwendigkeit. Gezeigt hat sich in den vergangenen zehn Jahren, dass sich immer mehr Frauen dazu entschliessen.

Inzwischen ist der Bund daran, das entsprechende Gesetz an die heutige Realität anzupassen – mit Verspätung, denn die ersten Ergebnisse dieser Arbeit wurden vom Bundesrat nicht wie angekündigt im vergangenen Jahr vorgestellt. Wer allerdings 2014 Eizellen einfrieren liess, müsste diese bereits im laufenden Jahr vernichten.

Dringliches Anliegen

Christs Anliegen, die Frist zumindest zu verlängern, ist deshalb dringlich. Sie hat in der zu Ende gegangenen Sondersession eine Interpellation mit den entsprechenden Fragen eingereicht, um zu erfahren, wie der Bundesrat dazu steht und wie er die laufende Gesetzesrevision zeitlich anzusetzen gedenkt – und um eventuell mit einer Motion in der Sommersession nachzudoppeln, eine Neuregelung oder zumindest eine Übergangsregelung einzufordern.

«Gemäss heutigem Kenntnisstand gibt es keinen sachlichen Grund, die Lagerdauer von Eizellen auf zehn Jahre zu beschränken», sagt die Nationalrätin. «Die Wissenschaft hat heute einen anderen Kenntnisstand als noch vor zehn Jahren.»

Die Frist von zehn Jahren hält Christ für problematisch. Sie zwinge vielen Frauen einen Entscheid auf, bevor sie persönlich, sozial oder beruflich dazu in der Lage seien, begründet sie ihre Forderung nach einer Verlängerung oder gar Aufhebung der Frist. Die Regelung führe dieses Jahr erstmals zur Vernichtung von Eizellen, obwohl die anstehende Gesetzesrevision dies in Kürze möglicherweise anders regle. Und die vom Parlament beschlossene Legalisierung der Eizellenspende stelle die Vernichtung noch verwendbarer Eizellen zusätzlich infrage.

Wichtig sei es, diesbezüglich zu erfahren, wo sich das gesetzgeberische Verfahren zurzeit befinde, ob der Bundesrat die 10-Jahr-Frist bei der Gesetzesrevision dereinst fallen lassen wolle und wie die Landesregierung die Situation in Anbetracht der inzwischen absehbaren Legalisierung der Eizellenspende einschätze.

«Ich weiss nicht, ob Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider als neue Vorsteherin des zuständigen Innendepartements sich überhaupt schon mit dem Dossier beschäftigen konnte.» Für eine allfällige Übergangsregelung gebe es sicher auch die Möglichkeit, dass die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK) des Nationalrats ihrerseits handle.

Legalisierung der Eizellenspende angestossen

Christ hat die Legalisierung der Eizellenspende seinerzeit mit einer parlamentarischen Initiative und unabhängig von der Totalrevision des Fortpflanzungsgesetzes angestossen. Inzwischen haben der Nationalrat und der Ständerat die Forderung über eine Motion der WBK mit komfortablen Mehrheiten überwiesen – gegen den Willen des Bundesrats, der die Frage erst später entscheiden wollte.

Mit dem noch geltenden Spendeverbot steht die Schweiz, zusammen mit Deutschland, in Europa einigermassen isoliert da. In der Debatte im Parlament war eine klare Mehrheit der Ansicht, dass unfruchtbare Paare mit Kinderwunsch auch im eigenen Land Zugang zu einer entsprechenden Behandlung erhalten sollten.

Es sei nicht einsehbar, weshalb die Samenspende erlaubt, die Eizellenspende aber verboten sein solle, wurde argumentiert. Es müsse auch Ehepaaren, bei denen der Unfruchtbarkeitsgrund bei der Frau liegt, eine Möglichkeit eröffnet werden, den Kinderwunsch zu erfüllen.

Damit ist vorgespurt, dass die Schweiz die Rahmenbedingungen für die Eizellenspende im eigenen Land definieren muss, was den heutigen Fortpflanzungstourismus unnötig machen oder mindestens einschränken wird. Unabhängig davon, wie die Bedingungen einer Eizellenspende festgelegt würden, sei indes absehbar, dass es wohl weniger zur Verfügung stehende Eizellen geben werde, als nachgefragt würden. Deshalb sei es auch unsinnig, wertvolle gefrorene Eizellen grundlos zu vernichten, wie es zurzeit mit der maximalen Lagerdauer vorgeschrieben werde.

«Je mehr Eizellen in der Schweiz zur Verfügung stehen, desto mehr können wir im eigenen Land mit unseren eigenen gesetzlichen Rahmenbedingungen den Prozess steuern und begleiten», argumentiert Christ. «Es gibt sicher Frauen, die bereit wären, selbst nicht benötigte bereits gefrorene Eizellen weiterzugeben», sagt sie.

Deshalb müsse verhindert werden, dass mit einer veralteten gesetzlichen Regelung wertvolles biologisches Material vernichtet werde und vorhandene Möglichkeiten ungenutzt blieben.