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Meinung

Ertappt
Autos sind zum Mitnehmen da

Kurioses aus der Welt der Justiz.

Die Besitzerin eines Audi wird ihre Autos sicher nie mehr unverschlossen lassen. Vor ihrem Wohnort in Küsnacht wurde der offene Wagen in einer Aprilnacht in diesem Jahr entwendet. Gestohlen hat das Auto ein 37-jähriger Marokkaner. Was ihn dazu bewogen hat, genau dort zuzuschlagen, wird offen bleiben. Sicher ist, dass er sich auf eine Spritztour Richtung Westen gemacht hat mit dem Ziel Frankreich. Drei Tage nach dem Diebstahl stoppte ihn das Grenzwachtkorps in einem Genfer Vorort. Der Audi konnte also zumindest rasch seiner rechtmässigen Besitzerin zurückgegeben werden.

Doch was den Täter betrifft, ging es im Moment der Kontrolle erst richtig los. Er hatte gar keine Freude daran, dass ihn die Beamten anhielten. Offensichtlich war er ziemlich verladen, hatte 1,66 Promille im Blut. Seinen Ausweis wollte er nicht zeigen und er begann, um sich zu schlagen. Mit Mühe führten ihn die Grenzwächter mithilfe von Genfer Kantonspolizisten zu Boden. Nach der Verhaftung stellte sich heraus, dass der Mann weder über einen Fahrausweis verfügte noch legal in der Schweiz war. 2016 war gegen ihn ein zehnjähriges Einreiseverbot ausgesprochen worden. Das alles ergibt ein Verurteilung wegen Diebstahls, Hinderung einer Amtshandlung, rechtswidrigen Aufenthalts, Fahrens in fahrunfähigem Zustand und Führens eines Motorfahrzeugs ohne Ausweis. Schliesslich stellte sich auch noch heraus, dass die Beamten einen Intensivtäter gefasst hatten. Ganze 14 einschlägige Vorstrafen wies der Marokkaner auf.

Was tun mit einem Unbelehrbaren? Die Staatsanwaltschaft sieht keine andere Möglichkeit, als eine Freiheitsstrafe auszusprechen. Fünf Monate muss der 37-Jährige hinter Gitter. Bis heute hat er gut die Hälfte davon abgesessen.