Automatische Autonummer-Erkennung: Jetzt drohen Bussen
Verstossen Autofahrer gegen Verkehrsregeln und werden dabei von einer Überwachungsanlage gescannt, könnte das künftig Folgen haben.
Wer im Strassenverkehr bei einer Regelübertretung von einer Anlage erfasst wird, die automatisch Kontrollschilder erkennt, soll künftig gebüsst werden können. Dafür will das Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) die entsprechende Verordnung anpassen.
Automatische Kontrollschild-Erkennungsanlagen sind heute nicht in der Geschwindigkeitsmessmittel-Verordnung festgehalten. Diese umfasst bislang drei Messmittelkategorien für amtliche Kontrollen: Messmittel für die Geschwindigkeitskontrolle, für die Rotlichtüberwachung sowie für die Prüfung von Geschwindigkeitsmessern.
Das EJPD will nun auch die Messmittel für die automatische Erkennung von Kontrollschildern für amtliche Zwecke in die Verordnung aufnehmen. Dafür hat das Departement die Änderung der Geschwindigkeitsmessmittel-Verordnung in die Vernehmlassung geschickt, wie es am Freitag mitteilte. Gleiche Messmittel für nicht-amtliche Zwecke werden nicht in die Verordnung aufgenommen, wie im erläuternden Bericht steht.
Ordnungsbussen bei Übertretung
Damit können künftig Ordnungsbussen ausgesprochen werden, wenn automatische Kontrollschild-Erkennungsanlagen eine Übertretung erfassen. Die neuen Vorschriften sind jedoch keine gesetzliche Grundlage für den Einsatz solcher Messmittel. Darüber müssten die jeweils zuständigen Instanzen entscheiden.
Hintergrund der Änderung ist ein Antrag aus dem Kanton Genf. Dieser bat den Bund im November 2016 darum, die notwendige rechtliche Grundlage zu schaffen, um ein neues Messmittel einsetzen zu können.
Mit dem System namens CIRCAM will der Kanton Fahrverbotszonen automatisch überwachen. Mit CIRCAM werden Kontrollschilder automatisch erkannt und mit einer Datenbank abgeglichen, in der registriert ist, für welche Fahrzeuge das Verbot nicht gilt. Die Vernehmlassung dauert bis am 27. September.
SDA/oli
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