Nach harten VorwürfenAufsicht fordert Entlassung beim Bundesstrafgericht
Das Bundesgericht gibt in vielen Punkten Entwarnung bezüglich Missständen am höchsten Strafgericht. Aber es fordert ein hartes Durchgreifen – weit oben.
Am Bundesstrafgericht wurde zuletzt insbesondere intern gestritten – dabei warfen sich Angestellte gegenseitig Mobbing, Sexismus und Spesenmissbrauch vor, wobei sich ein Teil der Anschuldigungen schnell als falsch entpuppte. Die Verwaltungskommission des Bundesgerichts führte deshalb in den letzten Wochen ein aufsichtsrechtliches Verfahren durch. In ihrem Bericht entkräftet sie nun die schwersten Vorwürfe.
Für die Beschwerde von Tessiner Angestellten, sie würden gemobbt, gibt es «keine genügenden Hinweise», hält die Aufsicht fest. Einige Bundesstrafrichter hätten sich zwar gegenüber Untergebenen «in Stil und Tonlage» vergriffen und «die kulturellen Eigenheiten der Tessinerinnen und Tessiner nicht immer in genügender Weise berücksichtigt».
Doch insgesamt erweisen sich die Vorwürfe eher als Ablenkungsmanöver zweier nicht wiedergewählter Italienischsprachiger: Die abgewählte Präsidentin der Berufungskammer Claudia Solcà hatte gemäss Bundesgericht «ihren Pflichten eindeutig nicht genügt». Auch bei der Nichtwiederwahl des Beschwerdekammer-Präsidenten Giorgio Bomio gibt es keine Hinweise auf eine Diskriminierung, zumal ihm ein Tessiner folgte.
Die Aufsicht fordert Konsequenzen für die langjährige Generalsekretärin Mascia Gregori al-Barafi, welche die Mobbingvorwürfe teilte und ebenfalls falsche Vorwürfe über sexuelle Übergriffe befeuerte. Die Tessinerin behandelte zudem gemäss Bundesgericht seit Jahren Klagen und Vorwürfe, welche von Gerichtsangestellten an sie herangetragen wurden, «nicht lege artis». Deshalb verlangt die Aufsicht, dass man ihr Arbeitsverhältnis beende.
Viele der ursprünglich erhobenen Vorwürfe konnte das Bundesgericht nicht erhärten. So gebe es beispielsweise «keine Anhaltspunkte zu Missbräuchen bei Spesen». Bei gerichtsinternen Liebschaften seien die Vorschriften über Ausstand und Befangenheit «ausnahmslos» eingehalten worden. Es gibt auch «keine Hinweise auf Fälle von sexuellen Übergriffen», wie diese Zeitung schon im Februar schrieb. Der Präsident der Strafkammer, Martin Stupf, hatte allerdings einer Gerichtsschreiberin gesagt, sie solle «nicht schwanger werden», denn sonst könne die Arbeitslast nicht bewältigt werden. Dafür hatte er sich bereits 2018 entschuldigt, und die Entschuldigung war angenommen worden.
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