Auflagen für Boris Becker bis 2031 verlängert
Der ehemalige Tennis-Star Boris Becker unterliegt in Grossbritannien für weitere zwölf Jahre Insolvenzbeschränkungen.
Die zuständige britische Behörde hat Insolvenzauflagen gegen den ehemaligen Tennis-Star Boris Becker (51) um zwölf Jahre verlängert. Das teilte der Insolvency Service am Dienstag auf der Webseite der britischen Regierung mit.
Demnach muss sich Becker bis zum 16. Oktober 2031 bestimmten Einschränkungen für zahlungsunfähige Personen in Grossbritannien unterwerfen. Dazu gehört beispielsweise die Pflicht, ab einer Darlehenshöhe von ca. 580 Euro den Darlehensgeber über seinen Status zu informieren.
Becker «stimmt zu»
Beckers Anwalt Christian-Oliver Moser teilte auf Anfrage der Nachrichtenagentur DPA mit, Becker habe «der Verlängerung einzelner Insolvenzauflagen bis 2031 einvernehmlich zugestimmt». Das bedeute aber nicht, «dass sich das gesamte private Insolvenzverfahren bis 2031 verlängert».
Ein Sprecher der Insolvenzbehörde sagte der DPA, Becker sei mit dem Schritt einer möglichen gerichtlichen Anordnung zuvorgekommen. Als Begründung für die Verlängerung der Insolvenzauflagen hiess es, der dreimalige Wimbledon-Sieger habe Transaktionen aus der Zeit vor und nach dem Insolvenzverfahren in Höhe von umgerechnet rund 5,2 Millionen Euro nicht ordnungsgemäss gemeldet.
Becker 2017 für zahlungsunfähig erklärt
Becker-Anwalt Moser merkte dazu an, der ehemalige Tennis-Profi habe dem Insolvenzverwalter keine Vermögenswerte «unterschlagen oder verheimlicht». Er habe diese Vermögenswerte – «die ihm allerdings nach seiner Auffassung gar nicht zustehen» – lediglich zu spät angegeben.
Becker war 2017 von einem britischen Gericht für zahlungsunfähig erklärt worden. Eigentlich können Insolvenzverfahren in dem Land bereits nach einem Jahr abgeschlossen werden. Noch im Sommer hatte sich Beckers Vermögensverwalter nach der Versteigerung von Pokalen und anderen Erinnerungsstücken des ehemaligen Tennis-Profis optimistisch gezeigt, dass das Verfahren bald abgeschlossen sein kann.
SDA/chk
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