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AboAus dem Zürcher Obergericht
Arzt schändete Patientin – Berufsverbot bestätigt

Das Zürcher Obergericht bestätigte das Urteil des Bezirksgerichts in den wesentlichen Punkten.
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Noch fehlt die Begründung des Zürcher Obergerichts, warum es den 51-jährigen Hausarzt wegen Schändung verurteilte. Doch schon jetzt, nach Veröffentlichung des Urteilsdispositivs, ist klar: Die Reduktion der bedingten Strafe von 22 auf 15 Monate ist nicht das, was sich der Mann von seiner Berufung erhofft hatte. Und auch dass das Obergericht, wie bereits das Bezirksgericht, auf eine Landesverweisung verzichtete, hilft ihm nicht wirklich.

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