AboAus dem Zürcher ObergerichtArzt schändete Patientin – Berufsverbot bestätigt
Ein 51-jähriger Arzt hat eine 18-Jährige, die sich wegen einer Erkältung gemeldet hatte, im Intimbereich untersucht und wurde dafür verurteilt. Er darf keine Patientinnen und Patienten mehr behandeln.
Noch fehlt die Begründung des Zürcher Obergerichts, warum es den 51-jährigen Hausarzt wegen Schändung verurteilte. Doch schon jetzt, nach Veröffentlichung des Urteilsdispositivs, ist klar: Die Reduktion der bedingten Strafe von 22 auf 15 Monate ist nicht das, was sich der Mann von seiner Berufung erhofft hatte. Und auch dass das Obergericht, wie bereits das Bezirksgericht, auf eine Landesverweisung verzichtete, hilft ihm nicht wirklich.