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Meinung

Kolumne «Ertappt»
Arzt praktizierte ohne Bewilligung

Kurioses aus der Welt der Justiz.
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Gleich mehrfach verstiess ein Arzt gegen Auflagen der Gesundheitsdirektion – und wohl nicht zum ersten Mal. Der Arzt, der über Praxen in Stäfa und im Unterland verfügte, weist zwei frühere Strafbefehle aus den Kantonen Basel und Bern aus (2017 und 2019).

In den beiden Zürcher Praxen beschäftigte der Osteuropäer eine Assistenzärztin aus Lateinamerika, ohne die entsprechende Bewilligung bei der Gesundheitsdirektion einzuholen. Trotz mehrfacher Aufforderung unterliess er dies. Er übertrug der Mitarbeiterin medizinische Verrichtungen, deren Ausführung eigentlich seine Anwesenheit oder seine Berufsausübung erforderten.

Eher anekdotischer Natur schient sein mehrfaches Vergehen gegen den unlauteren Wettbewerb zu sein. Zwischen 2016 und 2021 warb der Mann auf den Briefkästen seiner Praxen in den Kantonen Bern, Basel und Zürich sowie auf seiner Homepage damit, Dr. med. zu sein. Was zwar korrekt ist. Weil er Studium und Doktor aber in seinem osteuropäischen Heimatland gemacht hat, hätte er in Klammern die Abkürzung dieses Landes einfügen müssen.

Gravierender ist der letzte Verstoss. Im Februar 2021 entzog die Gesundheitsdirektion dem Arzt die Bewilligung. Er ist mittlerweile auch auf einer entsprechenden Liste zu finden. Am 20. und 23. April behandelte er dennoch zwei Patienten. Zugute halten kann man ihm noch, dass er offiziell erst seit dem 12. April nicht mehr praktizieren durfte.

Die Staatsanwaltschaft verurteilt den Arzt zu einer unbedingten Geldstrafe von 100 mal 150 Franken sowie einer Busse über 2000 Franken. Dass er jetzt 17’000 Franken berappen muss, liegt nicht nur an der Vielzahl Vergehen, sondern auch an den beiden früheren Strafbefehlen, die offenbar keine Wirkung zeigten. Die Strafe wird teilweise als Zusatzstrafe zu den Strafbefehlen ausgesprochen.