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Knall in der Schweizer Armee
Schon wieder fällt ein hoch­rangiger Offizier durch die Sicherheits­prüfung

Divisionär Guy Vallat stolpert über die Personensicherheitsprüfung.
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Es rumort im Verteidigungsdepartement von Viola Amherd. Zum zweiten Mal innerhalb eines Monats fällt ein Divisionär durch die Personensicherheitsprüfung. Guy Vallat, der Schweizer Verteidigungsattaché in Paris, muss schon per 15. Juli 2024 alle seine Aufgaben niederlegen. Das steht in einer sehr kurz gehaltenen Notiz aus dem Verteidigungsdepartement, das eine Reaktion auf einen Artikel von «Le Temps» ist.

Im Rahmen einer ordentlich durchgeführten Personensicherheitsprüfung (PSP) konnte dem Offizier Vallat «keine Sicherheitserklärung ausgestellt werden». Diese ist aber Voraussetzung für die Ausübung der Funktion des Verteidigungsattachés. Die Bundesbehörden seien derzeit daran, die Situation arbeitsrechtlich zu klären.

Schon am 10. Juni war bekannt geworden, dass der Westschweizer Divisionär Mathias Tüscher seinen Schreibtisch per sofort räumen musste. Der «Blick» schrieb, dass ihm die Bundeskanzlei einen «Mangel an Integrität» sowie «Anfälligkeit für Erpressung» vorwerfe und ihn deshalb für ein Sicherheitsrisiko halte.

Der Abgang von Divisionär Tüscher wurde bei der Armee offiziell als Kündigung deklariert. Aber zwei Quellen bestätigen dieser Redaktion, was der «Blick» berichtet hat. Bei Vallat war offenbar der Grund, dass er gewisse Fragen während der Prüfung nicht beantwortete. Und wegen dieser Antwortverweigerung nicht geklärt werden konnte, ob es ein Sicherheitsrisiko gibt. 

Höchste Stufe der Sicherheitsprüfung

Die Personensicherheitsprüfung (PSP) 12 ist die höchste Stufe der Sicherheitsprüfungen. Sie gilt für Berufsmilitärs ab einem Stern auf der Schulter - also für Brigadiere, Divisionäre und Korpskommandanten. Die Prüfung hat zwei Teile, der erste ist der sogenannte faktenbasierte, dieser erfolgt schriftlich, der Geprüfte beantwortet Fragen.

Darauf folgt ein Assessment, das bis zu vier Stunden dauern kann. Seit Anfang des Jahres wird auch eine sogenannte Vertrauenswürdigkeitsprüfung durchgeführt. Dies ist wegen einer Änderung im Informationssicherheitsgesetz der Fall. Schon zuvor wurde laut dem VBS allerdings geprüft, ob die Kandidierenden vertrauenswürdig waren.

Die Prüfung führt für höhere Stabsoffiziere die Bundeskanzlei durch. Es gibt drei mögliche Resultate einer PSP: Im Normalfall erhält man eine Sicherheitserklärung - das heisst, man hat bestanden. Wenn Zweifel bestehen, diese aber nicht allzu schwerwiegend sind, erfolgt eine Risikoabklärung. Sie betrifft kleinere Ausfälligkeiten, die aber kein Sicherheitsrisiko darstellen würden. Ist jemand aber beispielsweise erpressbar, dann erfolgt eine sogenannte Feststellungsverfügung. Dann kann der Geprüfte seine Funktion nicht mehr ausüben.

Verunsicherung unter Berufsoffizieren

Aus Armeekreisen ist nun zu hören, dass unter Berufsoffizieren eine gewisse Verunsicherung herrscht, weil es gleich zwei Fälle innert kurzer Zeit gab, bei denen keine Sicherheitserklärung ausgestellt wurde. Der Armeechef hat  jüngst an einer Veranstaltung mit Berufsmilitärs über das PSP-Verfahren gesprochen, um sie dafür zu sensibilisieren. Etwa, dass eine mehrfache Verweigerung einer Antwort problematisch sein kann. Dem Vernehmen nach soll er aber auch daran erinnert haben, dass ein hoher Rang im Militär Integrität und Respekt vor der Funktion verlange.