Kolumne «Ertappt»Arbeiter verletzt – Chef bestraft
Bei einem Arbeitsunfall in Kilchberg verletzen sich zwei Männer. Bestraft wird der Geschäftsführer der Firma, obwohl er gar nicht vor Ort war.
Auf der Baustelle von Lindt & Sprüngli in Kilchberg kam es im August 2020 zu einem Arbeitsunfall. Drei Arbeiter stürzten von einem Gerüst fast drei Meter in die Tiefe. Einer blieb unverletzt, zwei zogen sich beim Sturz Verletzungen zu, die aber wohl nicht gravierend waren. Schuld war das mangelhaft errichtete Bockgerüst. Die Männer standen drauf, um an der Decke Arbeiten durchzuführen. Zwei von ihnen hatten das Gerüst aufgebaut.
Gemäss Staatsanwaltschaft genügte das Gerüst den Vorschriften ganz und gar nicht. So war kein Seitenschutz vorhanden, den es bei Arbeiten in einer Höhe von über zwei Metern braucht, und es wurden Gerüstbeläge eingesetzt, die völlig ungeeignet sind. Die Abstände zwischen den tragenden Gerüstböcken betrug volle vier Meter, es wurden gemäss Staatsanwaltschaft viel zu wenige eingesetzt. Die Arbeiter hatten offenbar auch keine Ahnung, welche Höchstlast das Gerüst tragen würde, und hatten nicht mal einen geeigneten Zugang auf das Gerüst.
Einen Strafbefehl kassiert schliesslich der Geschäftsführer der Firma. Obwohl er gar nicht am Aufbau des Gerüsts beteiligt gewesen war. Als Geschäftsführer hat er aber jeweils die unmittelbare Befehlsgewalt über die Ausführenden. Er war gewissermassen der Bauleiter und kontrollierte das Gerüst sogar noch vor Ort. Er habe das Gerüst freigegeben, trotz aller Mängel, so das Urteil. Die Mängel hätten ihm auffallen und behoben werden müssen. Am Unfalltag gab eines der Kanthölzer unter dem Gewicht der Arbeiter und mehrerer Platten nach.
Der Bauunternehmer wird mit einer bedingten Geldstrafe von 15 mal 210 Franken belegt. Dafür gilt eine Probezeit von zwei Jahren. Bezahlen muss er hingegen eine Busse über 600 Franken sowie die Verfahrensgebühren von 800 Franken.
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