Anwohner des Fussballplatzes geben sich nicht geschlagen
Jetzt müssen die höchsten Richter über die Nutzung des Sportplatzes Langacker in Herrliberg entscheiden. Zwei Anwohner ziehen ihre Klage bis ans Bundesgericht. Die Gemeinde reagiert enttäuscht.
Die kantonalen Instanzen sahen keinen Grund, warum sich auf dem Sportplatz Langacker etwas ändern soll. Doch nun rufen zwei Anwohner der Herrliberger Sportanlage die Bundesrichter an, um die Frage zu klären, ob genug gegen Lärm getan wird. Das teilte die Gemeinde Herrliberg am Freitag mit.
Die Gemeinde hat sich auf der Seite des Fussballklubs positioniert und bedauert, dass die Anwohner den Entscheid des Verwaltungsgerichts nicht akzeptieren. Wann das Bundesgericht entscheiden wird, ist unsicher. Nach allgemeiner Erfahrung dauert es mindestens ein halbes Jahr bis zur Entscheidung in diesem schriftlich geführten Verfahren. Die Gemeinde Herrliberg hat bereits einen Aufschub beantragt, um die eigene Eingabe auszuarbeiten.
Seit 2012 ein Problem
Seit 2012 gehen die beiden Anwohner gegen den Lärm auf dem Sportplatz vor. Damals reichten sie bei der Gemeinde Klage wegen übermässigen Lärm- und Lichtimmissionen ein. Vordergründig dreht sich der Streit um den neuen Kunstrasen. Dieser wurde zwar schon 2007 gebaut. Doch die Kläger brachten ihn 2016 ins Spiel, mit dem Argument, dass es sich um eine Neuanlage gemäss Lärmschutzverordnung handle. Die Baukommission hielt dagegen fest, dass der Sportplatz eine bestehende ortsfeste Anlage sei, die durch den Kunstrasen nur eine wesentliche Änderung erfahren habe.
Das Hauptanliegen der Kläger ist eine Einschränkung des Spielbetriebs. Dies einerseits wegen des Lärms, andererseits wegen der blendenden Leuchten. Die Gemeinde liess ein neues Nutzungsregelement erarbeiten. Damit wurden etwa Schiedsrichterpfiffe nach 20 Uhr untersagt und am Sonntag eine Mittagsspielpause verfügt. Den Anwohnern war dies nicht genug, sie zogen vor Gericht. Somit ist auch das neue Nutzungsreglement noch nicht in Kraft.
Keine Neuanlage
Doch sowohl das Baurekursgericht, als auch das Zürcher Verwaltungsgericht wiesen die Beschwerden ab. Dabei stützten sie die Position des Gemeinderats. Der Kusntrasen sei keine Neuanlage. Somit muss man auch nicht von strengeren Grenzwerten ausgehen, wie dies die Kläger verlangt haben. Das öffentliche Interesse sei höher zu gewichten. Dass die Gemeinde die Anliegen der Anwohner ernst nehme, zeige das neue Nutzungsreglement, findet das Verwaltungsgericht. Es gebe keinen absoluten Anspruch auf Ruhe, argumentierten die Baurekursrichter. Die Gemeinde habe eine zulässige Interessensabwägung vorgenommen.
Auch das Grümpelturnier stützten die Richter. Die Belastung während diesen Tagen sei höher als sonst, aber der Anlass habe eine grosse Bedeutung für das Dorfleben. Ob man das in Lausanne auch so sieht, wird sich zeigen.
Dieser Artikel wurde automatisch aus unserem alten Redaktionssystem auf unsere neue Website importiert. Falls Sie auf Darstellungsfehler stossen, bitten wir um Verständnis und einen Hinweis: community-feedback@tamedia.ch