Noch kein Abpfiff im Streit um Sportlärm
Das Verwaltungsgericht weist die Beschwerde zweier Anwohner gegen den Herrliberger Sportplatz ab: Die Gemeinde nehme auf deren Ruhebedürfnis genügend Rücksicht. Ein Weiterzug ans Bundesgericht ist wahrscheinlich.
Herrlibergs Bauvorstand Gaudenz Schwitter (FDP) ist erleichtert – einmal mehr. Nach dem kantonalen Baurekursgericht stützt auch das Verwaltungsgericht die Gemeinde im Rechtsstreit um die Sportanlage Langacker. Aufatmen kann Schwitter aber noch nicht: «Die Gegenpartei hat uns angekündigt, dass sie das Urteil vor Bundesgericht anfechten will.» Damit würde sich das höchste Schweizer Gericht mit dem Lärm auf Herrlibergs Fussballplatz befassen müssen.
Dieser sorgt bei zwei Eigentümern von nahe gelegenen Grundstücken seit Jahren für rote Köpfe. 2012 reichten sie beim Gemeinderat Klage ein, weil sie sich vom Lärm- und Lichtpegel der rege genutzten Sportanlage gestört fühlen. Eine spezialisierte Firma erstellte daraufhin ein Gutachten; die Gemeinde prüfte verschiedene Varianten zum Lärmschutz. Resultat war ein neues Nutzungsreglement, von dem die Gemeinde annahm, dass es den lärmgeplagten Anwohnern entgegenkommen würde.
So wurde etwa verfügt, dass Schiedsrichterpfiffe während der abendlichen Trainings verboten sind, zu gewissen Zeiten keine Meisterschaftsspiele stattfinden dürfen und am Sonntagmittag eine Spielpause gilt. Auch die Scheinwerfer auf dem Sportplatz sollten besser ausgerichtet werden, um die Umgebung weniger zu stören.
«Sorgfältig abgewogen»
All diese Massnahmen sind bis heute nicht in Kraft. Denn die beiden Anwohner fechten das neue Reglement durch alle Instanzen hindurch an. Offenbar gehen ihnen die Einschränkungen zu wenig weit – oder sie hegen grundsätzliche Zweifel an der Legalität des Fussballbetriebs im Langacker, wie ihr Anwalt vor einem Jahr gegenüber der ZSZ andeutete.
Das kantonale Baurekursgericht wies die Beschwerde im vergangenen Juli ab. Mit Urteil vom 2. März hat dies nun auch das Verwaltungsgericht getan. Es hält den Anwohnern in seiner Begründung zwar zugute, dass sie durch den stetigen Ausbau der Anlage heute stärkeren Belastungen ausgesetzt seien. Namentlich der Einbau eines Kunstrasens vor zehn Jahren habe dazu beigetragen. Gemäss Gesetz dürften die Nachbarn des Sportplatzes durch den Betriebslärm «nicht erheblich in ihrem Wohlbefindengestört» werden. Verbindliche Grenzwerte gebe es jedoch nicht; die Behörden hätten deshalb einen gewissen Spielraum.
Das Gericht gibt der Gemeinde Herrliberg diesbezüglich gute Noten: «Sie hat in der Begründung ihres Entscheids sorgfältig abgewogen zwischen dem Ruhebedürfnis der Anwohnerschaft und dem öffentlichen Interesse an der Nutzung des Sportplatzes.» Die verfügten Massnahmen wie Pfeifverbot und Spielpausen erscheinen dem Gericht sinnvoll. Ebenso, dass die Gemeinde am jährlichen Grümpelturnier den Lautstärkepegel beschränken und einen Sicherheitsdienst einsetzen will.
Noch nicht rechtskräftig
Der Anwalt der beiden Anwohner war gestern nicht für eine Stellungnahme erreichbar. Das Urteil, das den Beschwerdeführern Gerichtskosten von gut 4000 Franken auferlegt, ist noch nicht rechtskräftig. Die Frist, um es an die nächsthöhere Instanz weiterzuziehen, endet laut Bauvorstand Schwitter am 1. Mai.
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