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Verfahren eingestellt
Tod von Paar in Altenrhein SG war wohl ein Unfall

Polizeifahrzeug der Kantonspolizei St. Gallen mit Schriftzug, daneben ein Polizist mit Funkgerät.
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Es war ein trauriger Fund: Mitte August 2024 wurden der Notfallzentrale St. Gallen zwei leblose Personen in einem Einfamilienhaus in Altenrhein SG gemeldet. Die ausgerückten Einsatzkräfte konnten nur noch den Tod der 41-jährigen Frau und des 48-jährigen Mannes feststellen. Die Staatsanwaltschaft des Kantons St. Gallen eröffnete daraufhin ein Strafverfahren. Jetzt meldet sie: Es war wohl ein Unfall.

Bei den rechtsmedizinischen Untersuchungen der Frau wurde eine giftige Konzentration eines Lokalanästhetikums festgestellt. Beim Mann handelte es sich laut Staatsanwaltschaft um einen Anästhesisten. Er hatte seiner Partnerin in der Vergangenheit wiederholt auf ihr Verlangen hin ein Mittel zur Schmerzbehandlung gespritzt.

Frau stirbt trotz Reanimations­versuchen

Aufgrund der medizinischen Untersuchungen und der übrigen Ermittlungsergebnisse geht die Staatsanwaltschaft darum davon aus, dass der 48-Jährige am Vorabend des Fundes einmal mehr seiner Partnerin ein Schmerzmittel verabreichte. Allerdings traten dieses Mal medizinische Komplikationen auf. Die Frau verstarb trotz Reanimationsversuchen des Mannes. Dessen Verletzungen legen nahe, dass er sich wegen des tragischen Ereignisses anschliessend das Leben genommen hat.

Weil die Staatsanwaltschaft St. Gallen keine Hinweise auf eine strafbare Handlung feststellen konnte, stellt sie das Verfahren nun ein.