Kolumne «Ertappt»Alkoholkauf für Minderjährige wird teuer
Ein 47-Jähriger besorgt einer Jugendlichen in Horgen Alkohol. Bei solchen Aktionen versteht die Justiz keinen Spass.
Das Alter von Jugendlichen einzuschätzen, ist schwierig. Mitarbeitende von Läden oder Beizen sind daher gut beraten, sich den Ausweis zeigen zu lassen. In den USA müssen vielerorts auch 40-Jährige die ID dabeihaben, weil es sonst keinen Alkohol oder keine Zigaretten gibt. Die Maske im Gesicht macht das Einschätzen noch schwieriger.
Eine gerade mal 13-Jährige verliess sich letzten Sommer in Horgen auf eine weitere Variante, um an Alkohol zu kommen. Ein Bekannter, selbst 47-jährig, machte sich dadurch allerdings strafbar. Er betrat an mindestens zwei Tagen verschiedene Läden in der Nähe des Horgner Bahnhofs und kaufte dabei unter anderem jeweils eine Flasche Wodka und eine Flasche Passoa, ein Passionsfruchtlikör.
Diese Flaschen mit Hochprozentigem übergab er im Anschluss der Minderjährigen. Vermutlich hat sie ihn angefragt, ob er für sie einkaufen könnte. Offensichtlich kannte er die junge Frau nicht nur flüchtig, die Staatsanwaltschaft schreibt in ihrem Strafbefehl, dass ihm bewusst gewesen sei, dass sie minderjährig ist. Er hätte also den Einkauf klar ablehnen müssen, um sich nicht strafbar zu machen.
Die illegale Abgabe blieb offenbar nicht unentdeckt. Wer genau den Kauf und den Käufer anzeigte, bleibt offen. Jedenfalls wird der 47-Jährige wegen Verabreichens gesundheitsgefährdender Stoffe an Kinder verurteilt. Die Justiz kennt bei solchen Delikten keinen Spass. Der Mann kassiert eine bedingte Geldstrafe von 90 mal 100 Franken mit einer Probezeit von drei Jahren. Dazu kommt eine Busse über relativ hohe 2000 Franken. Diese muss er ebenso bezahlen wie 800 Franken Gebühren für das Verfahren. Klar ist: Beim Kauf von Alkohol ist Vorsicht geboten. Für andere einkaufen, kann den Käfer teuer zu stehen kommen.
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