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AfD soll illegale Wahlspenden aus der Schweiz erhalten haben

Das Geld soll laut Bericht an den Kreisverband von AfD-Spitzenfrau Alice Weidel gezahlt worden sein.
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Der Alternative für Deutschland (AfD) droht eine Spendenaffäre. Die Partei erhielt 2017, dem Jahr der Bundestagswahl, offenbar illegal gut 130'000 Euro von einer Schweizer Firma, gestückelt in mehrere Tranchen von meist 9000 Schweizer Franken.

Das Geld floss zwischen Juli und September an den AfD-Kreisverband Bodensee, in dem die bundesweite Spitzenkandidatin Alice Weidel für den Bundestag antrat; als Spendenzweck gab der Geldgeber an: «Wahlkampfspende Alice Weidel». Dies belegen Kontoauszüge, die «Süddeutsche Zeitung (SZ)», NDR und WDR einsehen konnten. Die Zahlungen stammen von einer Aktiengesellschaft in Zürich, deren Anteile offenbar einer weiteren AG gehören. Die AfD vermutet inzwischen selbst, dass die Spende illegal war.

Weidel, die Co-Fraktionschefin der AfD im Bundestag, erklärte auf Anfrage, sie habe im September 2017 erstmals von der «ungebetenen» Spende erfahren und sich später für eine Rückzahlung ausgesprochen. Es habe «Bedenken ob der Legalität» gegeben. Die Rückzahlung erfolgte aber erst im April 2018. Tatsächlich lässt sich anhand von Kontoauszügen, die SZ, NDR und WDR vorliegen, nachvollziehen, dass mit 16 Einzelüberweisungen knapp 124'000 Euro vom AfD-Kreisverband Bodenseekreis zurück an die Schweizer Firma gingen.

In der eigenen Partei gerät Weidel bereits unter Druck. Der baden-württembergische Landeschef Ralf Özkara sagte auf Anfrage: «Verantwortung für diese Grossspende tragen alle, die davon wussten, dass so eine Spende eingegangen ist.» Sollte Weidel davon gewusst haben, trage sie die «Hauptverantwortung». Sei die Spende illegal, erwarte er, dass Weidel «von allen Ämtern und Mandaten zurücktritt».

Partei muss mit einer empfindlichen Strafzahlung rechnen

Die Zuwendung aus der Schweiz ist nach Ansicht von Experten aus mehreren Gründen problematisch. Erstens muss eine Partei die Bundestagsverwaltung unverzüglich informieren, wenn sie von einem Spender mehr als 50'000 Euro erhält; die Stückelung der Grossspende hatte wohl den Zweck, diese Regel zu umgehen.

Zweitens sind Parteispenden aus Ländern ausserhalb der EU nur zulässig, wenn sie von deutschen Staatsbürgern stammen. Sollte die Bundestagsverwaltung der Ansicht sein, dass die Spende tatsächlich illegal war, muss die Partei mit einer empfindlichen Strafzahlung rechnen. Offenbar ist die Bundestagsverwaltung bislang nicht über den Vorgang informiert worden.

Interne Mails aus dem Landesverband Baden-Württemberg zeigen, dass die Schatzmeisterin im Kreisverband Bodensee bereits im August 2017 auf eine gestückelte Auslandsspende hinwies und in den Monaten darauf immer wieder fragte, wie damit umzugehen sei. Der damalige AfD-Landesschatzmeister Frank Kral sagt jetzt auf Anfrage, er habe angenommen, dass hinter der Schweizer Spenderfirma ein Deutscher stand.

Weidel räumte ein, sie selbst sei auch im Januar 2018 mit der Sache befasst gewesen. «Unsere Kreisschatzmeisterin hatte mich informiert, dass sie keine Antwort auf ihre Fragen zum Umgang mit besagter Spende von Herrn Kral erhielt. Ich wollte endlich eine abschliessende Klärung der Frage herbeiführen.» Deshalb habe sie Kral gebeten, die Schatzmeisterin zu kontaktieren. Generell aber sei der Landesverband zuständig gewesen.

Auch SVP-Werber in Spendenaffäre involviert

Die AfD steht bereits in einer anderen Spendenaffäre unter Druck: Im Sommer 2017 wurde bekannt, dass AfD-Spitzenmann Jörg Meuthen während seiner Wahlkampagne in Baden-Württemberg von einem Verein mit Verbindungen in die Schweiz unterstützt wurde.

Der «Verein zur Erhaltung der Rechtsstaatlichkeit und der bürgerlichen Freiheiten» wird vom 33-jährigen AfD-Sympathisanten David Bendels geleitet. Für Kampagnen und Gratiszeitungen war aber häufig Alexander Segert zuständig, der in der Schweiz vor allem als Erfinder der Schäfchenplakate der SVP bekannt geworden ist und seit Jahren deren Werbung verantwortet.

Experten schätzen, dass die vom Unterstützerverein seit ­Anfang 2016 zugunsten der AfD organisierten Werbekampagnen und Gratiszeitungen wahrscheinlich mehr als 10 Millionen Euro gekostet haben. Die Kölner Organisation Lobbycontrol nennt diese verdeckte Wahlbeeinflussung durch anonyme Spender «die grössten intransparenten Geldflüsse zugunsten einer einzelnen Partei der letzten Jahre».

Die AfD, Meuthen und Segert wollen trotz starken Indizien nichts von einer offiziellen Zusammenarbeit wissen. Trotzdem will die Parteispitze dem Unterstützerverein mit einer sogenannten Unterlassungsklage verbieten, mit Namen oder Logo der Partei zur Wahl der AfD aufzurufen. Mit der Klage beauftragte sie ein Schwergewicht der Branche, die Kölner Anwaltskanzlei Höcker, wie Ende August bekannt wurde. Diese hatte zuletzt etwa dem türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan geholfen, gegen den Satiriker Jan Böhmermann gerichtlich vorzugehen.

Der Grund für den Sinneswandel der AfD liegt in einem Verfahren der Bundestagsverwaltung, die prüft, ob die Wahlkampfhilfe des Vereins den Tatbestand der «illegalen Parteienfinanzierung» erfüllt. Solche Prüfungen gab es zwar schon früher, die AfD bestritt aber stets erfolgreich, mit dem Unterstützerverein irgendetwas zu tun zu haben oder dessen Spender zu kennen. Aber offenbar ist der AfD die Sache nun zu heikel geworden. Ein Strafverfahren gegen die Partei, die seit letztem Jahr mit fast 100 Abgeordneten im Bundestag sitzt, könnte der AfD gefährlich werden, allfällige Millionenbussen gar ihre Existenz bedrohen.