Zahlungen aus der SchweizAfD scheitert mit Klage gegen Bussgeld in Spendenaffäre
Fast 400’000 Euro muss die rechtspopulistische Partei wegen zwei anonymen Spenden bezahlen. Das Gericht liess die Argumentation, es habe sich um Direktspenden gehandelt, nicht gelten.
Die AfD ist mit einer Klage gegen ein in der Spendenaffäre um Bundestagsfraktionschefin Alice Weidel verhängtes Bussgeld gescheitert. Das Berliner Verwaltungsgericht wies die Partei am Mittwoch nach mündlicher Verhandlung ab. Der Bundestag hatte Ende 2020 ein Bussgeld von 396’000 Euro gegen die AfD verhängt, nachdem zwei Unternehmen mit Sitz in der Schweiz (lesen Sie hier, wer hinter den Spenden steckt) im Jahr 2017 an Weidels baden-württembergischen Kreisverband insgesamt rund 132’000 Euro überwiesen hatten. Dies wertete das Parlament als verbotene Annahme anonymer Spenden.
Die AfD argumentierte, dass es sich bei den Zahlungen um eine Direktspende an die damalige Kreisvorsitzende Weidel und nicht um eine Parteispende gehandelt habe. Dies sah das Gericht anders: Es habe sich um eine Spende im Sinne des Parteiengesetzes und nicht um eine Direktspende gehandelt. Entscheidend sei, dass das Geld auf dem Parteikonto eingegangen und im Verfügungsbereich der Partei geblieben sei und damit auch Rechnungen bezahlt worden seien.
Die AfD führte zudem an, dass die Spenden im Jahr 2018 an die Unternehmen zurückgezahlt worden seien. Die Bundestagsverwaltung argumentierte, der Zeitraum zwischen Zuwendung und Rückzahlung sei zu gross gewesen. Auch das Gericht befand, die AfD habe die Spenden nicht unverzüglich, sondern erst zwischen sieben und neun Monaten nach Zahlungseingang zurücküberwiesen. Die Berufung gegen das Urteil liess das Verwaltungsgericht zu.
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AFP/step
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