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Änderung des Finanzausgleichs würde die Gemeinden stark belasten

Verlierer des neuen Verteilschlüssels: Die Gemeinde Rüschlikon, sowie sieben weitere linksufrige Gemeinden, hat sie sich im Frühsommer dem aufkommenden Protest gegen den neuen Finanzausgleich angeschlossen.
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Der Zürcher Regierungsrat hat im Rahmen der sogenannten Leistungsgüberprüfung 2016 (Lü 16) zahlreiche Sparmassnahmen zur Entlastung des Finanzhaushalts vorgeschlagen. Eine davon ist eine Änderung des Finanzausgleichgesetzes, mit der die Zuschüsse an finanzschwache Gemeinden gekürzt und die Abschöpfungen von finanzstarken Gemeinden erhöht werden sollen.

Konkret geht es um den Ressourcenausgleich, mit dem Steuergelder umverteilt werden. Der Kanton hat das «Sparpotenzial» dieser Massnahme mit 56 Millionen Franken beziffert.Derzeit stellen die Zuschüsse sicher, dass ärmere Gemeinden eine Steuerkraft pro Kopf von 95 Prozent des kantonalen Durchschnitts erreichen. Dieser Wert würde gemäss Antrag des Regierungsrats auf 94 Prozent sinken. Umgekehrt müssen reichere Gemeinden heute Steuergelder in den Ressoucenausgleich zahlen, wenn ihre relative Steuerkraft den Durchschnittswert um mehr als 10 Prozent übersteigt. Von den Überschüssen werden 70 Prozent zur Finanzierung des Finanzausgleichs verwendet.

Die für die Gebergemeinden relevanten Werte sollen gemäss Vorschlag auf 109 Prozent gesenkt respektive 71 Prozent erhöht werden. Was auf den ersten Blick nach kleinen Verschiebungen bei den Zuschüssen und Abschöpfungen aussieht, hätte für die Gemeinden jedoch durchaus Konsequenzen und würde den Druck auf Steuererhöhungen oder Sparmassnahmen erhöhen. Das zeigen Berechnungen, die der Oetwiler Finanzvorstand Werner Bosshard (SVP) gemacht hat.

Alle Gemeinden betroffen

Exemplarisch ist seine Analyse für die zwölf Gemeinden im Bezirk Horgen. Sie macht klar, was es bedeuten würde, wenn der Kanton an den Stellschrauben des Ressourcenausgleichs drehen würde (siehe Tabelle).

Die Zahlen zeigen erstens: Die Mindererträge für die sechs Nehmergemeinden substanziell. 1,8 Millionen Franken weniger würden sie erhalten. Umgekehrt müssten die sechs Gebergemeinden 2,9 Millionen Franken mehr bezahlen. Zweitens zeigen die Ergebnisse, dass die Ausfälle und Mehrbelastungen im Bezirk Horgen bis zu 2,6 Prozent der Steuererträge entsprechen.

Der Oetwiler Finanzvorstand war nach eigenen Aussagen alarmiert, als er die Konsequenzen einer allfälligen Modifikation des Finanzausgleichs realisierte. Um 1,4 bis 2,6 Punkte müssen müssten die Nehmergemeinden in der Zimmerbergregion die Steuerfüsse erhöhen, um die Ausfälle zu kompensieren.

Steuertreibende Wirkung

In absoluten Zahlen am meisten betroffen wäre die Gemeinde Horgen. Gut 750 000 Franken mehr müsste die Gemeinde abgeben. Daniela Mosbacher (FDP), Finanzvorsteherin von Horgen, ist darum aktiv geworden. Gemeinsam mit den Finanzvorstehern von Kilchberg, Langnau, Oberrieden, Richterswil, Rüschlikon und Thalwil hat sie sich im Frühsommer dem aufkommenden Protest aus den Gemeinden angeschlossen.

In einem Schreiben fordern die sieben Finanzvorsteher den Gemeindepräsidentenverband auf, die Pläne des Regierungsrats abzulehnen. Höhere Abschöpfungen bei den Gebern und tiefere Zuschüsse für Bezüger hätten eine «steuertreibende Wirkung», argumentieren sie. Dies zwinge die Gemeinden, die Steuerfüsse zu erhöhen. Weiter betonten sie, der Finanzausgleich sei nicht dazu da, um auf dem Buckel der Gemeinden das Kantonsbudget zu entlasten. Zudem könne der Regierungsrat das vom Volk abgesegnete Finanzausgleichsgesetz nicht in Eigenregie ändern.

Ähnlich argumentiert auch die Gemeindepräsidentenkonferenz (GPK) Bezirk Horgen in einem Schreiben zu Handen des Regierungsrats.

«Der falsche Ansatz»

Unterdessen teilen praktisch alle Gemeinden diese Argumentation, wie der Präsident des Zürcher Gemeindepräsidentenverbands, Jörg Kündig, bestätigt. Es herrsche grosse Einigkeit, dass der Vorschlag des Regierungsrats der falsche Ansatz und politisch chancenlos sei, sagt Kündig. Der Antrag zum Finanzausgleich muss noch vom Kantonsrat behandelt werden.