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Abstimmung in Genf
Genf stimmt über tiefere Hürden für Initiativen ab

Des personnes passent devant des affiches des partis politiques et des associations donnant leurs mots d'ordre sur l'objet Ville de Geneve: Acceptez-vous la deliberation du Conseil municipal de la Ville de Geneve, donnant un preavis favorable au plan localise de quartier Acacias, ce dimanche 18 juin 2023 a Geneve. Les citoyens suisses et genevois ont votes sur trois objets federaux: Arrete federal sur une imposition particuliere des grands groupes d'entreprises, Loi sur les objectifs en matiere de protection du climat et sur la Loi federale COVID-19 et les 6 objets cantonaux genevois: Initiave pour la creation d?emplois sociaux et ecologiques et la reduction de la duree du travail (initiative 1000 emplois), Initiative pour un conge parental maintenant !, Initiative pour une contribution temporaire de solidarite sur les grandes fortunes, Loi constitutionnelle pour la protection de l?individu dans l?espace numerique, Loi constitutionnelle sur le droit a l?alimentation, Loi sur les estimations fiscales de certains immeubles (LEFI) et le seul objet Ville de Geneve: Acceptez-vous la deliberation du Conseil municipal de la Ville de Geneve, donnant un preavis favorable au plan localise de quartier Acacias 1 (PAV). (KEYSTONE/Martial Trezzini)
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Die Genferinnen und Genfer entscheiden am 3. März, ob sie die Anzahl der benötigten Unterschriften für ein Zustandekommen von kantonalen Initiativen und Referenden reduzieren wollen. Genf ist der einzige Kanton in der Schweiz, der die Anzahl der erforderlichen Unterschriften an das Bevölkerungswachstum anpasst.

Die Schwelle liegt derzeit bei 3 Prozent der Stimmberechtigten für eine Total- oder Teilrevision der Kantonsverfassung und bei 2 Prozent für eine Gesetzesinitiative oder ein fakultatives Referendum. Die genaue Anzahl der nötigen Unterschriften wird jedes Jahr aktualisiert.

Der Gesetzesentwurf «Für eine den heutigen Realitäten entsprechende Ausübung der politischen Rechte» sieht vor, dass diese Zahlen auf 2 Prozent beziehungsweise 1,5 Prozent gesenkt werden. Auch auf kommunaler Ebene soll die Schwelle gesenkt werden.

Romands strenger

In der Schweiz gibt es von Kanton zu Kanton grosse Unterschiede bei der Zahl der benötigten Unterschriften und den Sammelfristen. Die Romandie und das Tessin sind am strengsten: Im Jura liegt die Limite bei 3,4 Prozent der Stimmberechtigten, in Neuenburg bei 3,3 Prozent und im Tessin bei 3,1 Prozent für das Zustandekommen einer kantonalen Initiative. Neben Genf mit 3 Prozent für Verfassungsinitiativen liegt die Quote in Basel-Stadt, Graubünden, Freiburg, Waadt und Zug bei über 2,5 Prozent.

Im Gegensatz dazu benötigt man in Zürich die wenigsten Unterschriften, um eine Initiative einzureichen: 0,65 Prozent der Stimmberechtigten sind dort erforderlich. Auch im Aargau und in den Kantonen Baselland, Nidwalden sowie Appenzell-Ausserrhoden sind weniger als 1 Prozent erforderlich.

Auf Bundesebene müssen Initiativkomitees mindestens 100'000 Unterschriften sammeln. Dies entspricht 1,8 Prozent der stimmberechtigten Bevölkerung der Schweiz – einer Quote, die derjenigen im Wallis und in Luzern entspricht.

Von 250 bis zu 15'000 Unterschriften

In absoluten Zahlen stellt Bern die strengsten Anforderungen: Der Kanton verlangt 15'000 Unterschriften (2 Prozent der Stimmberechtigten) für das Zustandekommen einer kantonalen Volksinitiative. Danach folgen Waadt (12'000), Genf (8219) und St. Gallen (8000).

Zürich, der bevölkerungsreichste Kanton des Landes, fordert nur 6000, genauso viele wie Freiburg. Am anderen Ende des Spektrums reichen in Nidwalden 250 Unterschriften aus, um eine Initiative für gültig zu erklären, in Appenzell Ausserrhoden sind es 300.

Auch die von Kanton zu Kanton unterschiedlichen Fristen für die Sammlung der Unterschriften sind erheblich. Während Initianten auf Bundesebene 18 Monate Zeit haben, beläuft sich der Zeitraum im Kanton Nidwalden auf zwei Monate. In den Kantonen Freiburg, Tessin, Waadt, Genf und St. Gallen beträgt die Frist weniger als sechs Monate.

In Baselland ist die Zeitspanne mit 24 Monaten am längsten. In Schaffhausen, Obwalden, Schwyz, Zug und Appenzell Ausserrhoden gibt es keine Fristen.

Sonderfall Landsgemeinde

In einigen Kantonen gibt es weitere Besonderheiten. In Glarus und Appenzell Innerrhoden gibt es keine kantonalen Initiativen, die zu einer Abstimmung an der Urne führen, da diese Kantone noch eine Landsgemeinde abhalten. Bei der Landsgemeinde kann eine einzige stimmberechtigte Person einen Vorschlag zur Änderung der Verfassung einreichen.

Die Kantone Solothurn, Jura und Graubünden kennen zudem die Gemeindeinitiative, das heisst Gemeinden können eine Initiative lancieren. In Solothurn braucht es zehn, im Jura fünf und in Graubünden ein Siebtel aller Gemeinden.

SDA/van