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Ja zur AHV-Reform
Ab wann arbeiten Frauen bis 65? Wie hoch sind die neuen Mehr­wert­steuer­sätze?

Die Frauen sollen künftig gleich lange arbeiten müssen wie die Männer, bis sie die AHV erhalten.
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Warum wollten Bundesrat und Parlament das Rentenalter für Frauen erhöhen?

Die AHV-Reform (AHV 21) soll die Finanzierung der Renten bis 2032 sichern. Denn in den nächsten zehn Jahren kommen die geburtenstarken Jahrgänge (die Babyboomer-Generation) ins Rentenalter. Die Zahl der über 65-Jährigen wird in den nächsten zehn Jahren um 30 Prozent ansteigen, und damit werden auch die Rentenausgaben höher. Zwei Massnahmen sollen die Finanzierung der Renten sichern. Das Rentenalter der Frauen wird schrittweise auf 65 Jahre erhöht und damit jenem der Männer angeglichen. Die Mehrwertsteuer wird um 0,4 Prozentpunkte angehoben.

Ab wann werden Frauen mit 65 pensioniert?

Das Rentenalter der Frauen wird gemäss Reform jährlich um 3 Monate erhöht, bis es bei 65 Jahren liegt. Diese schrittweise Erhöhung beginnt, ein Jahr nachdem die Reform in Kraft getreten ist. Der erste von vier Erhöhungsschritten erfolgt voraussichtlich auf 2025 für den Jahrgang 1961, falls die Reform 2024 in Kraft tritt. Diese Frauen müssen dann bis zum Alter von 64 und 3 Monaten arbeiten. Die Frauen des Jahrgangs 1964 sind die ersten, die bis 65 arbeiten müssen.

Wie wird das höhere Rentenalter abgefedert?

9 Jahrgänge von Frauen erhalten einen lebenslangen Rentenzuschlag. Tritt die Reform 2024 in Kraft, werden die Jahrgänge 1961 bis 1968 profitieren. Der monatliche Zuschlag beträgt bei tiefen Einkommen 160 Franken, bei mittleren 100 Franken und bei höheren Einkommen 50 Franken pro Monat. Allerdings erhalten nur zwei Jahrgänge den vollen Zuschlag, nämlich die ersten zwei Jahrgänge, die bis 65 arbeiten müssen. Die anderen erhalten einen prozentualen Anteil. Der Rentenzuschlag bewirkt bei Ehepaarrenten keine Plafonierung und wird auch ausbezahlt, wenn das Ehepaar die Maximalrente erhält. Der Zuschlag führt zu keiner Reduktion der Ergänzungsleistungen.

Wie hoch ist die Rente, wenn sich Frauen weiterhin mit 64 pensionieren lassen?

Frauen der Übergangsgeneration mit einem durchschnittlichen Jahreseinkommen von maximal 57’360 Franken können ohne Rentenkürzung weiterhin mit 64 in Pension gehen. Frauen mit mittleren Einkommen wird die Rente um 2,5 Prozent gekürzt, den besser Verdienenden um 3,5 Prozent. Der versicherungstechnisch korrekte Kürzungssatz würde 4,0 Prozent betragen. Auch für die Frühpensionierung mit 63 oder 62 gilt für die Übergangsgeneration ein reduzierter Kürzungssatz. Alle Frauen der Übergangsgeneration können weiterhin mit 62 eine gekürzte AHV-Rente beziehen, für die späteren Jahrgänge ist die Frühpensionierung wie bei den Männern erst mit 63 möglich.

Wie viel spart die AHV dank des höheren Rentenalters für Frauen?

Das höhere Frauenrentenalter verringert die jährlichen Rentenausgaben der AHV um 1,2 Milliarden Franken (Stand 2032). Allerdings bleiben von diesen Einsparungen unter dem Strich nur rund 600 Millionen Franken. Denn die Rentenzuschläge und die geringeren Kürzungssätze für die Übergangsgeneration kosten rund 600 Millionen. Den grössten Beitrag zur Rentenfinanzierung leistet die Erhöhung der Mehrwertsteuer. Dies bringt der AHV 1,5 Milliarden Franken (Stand 2032).

Bis wann kann die Rente aufgeschoben werden?

Das Rentenalter soll flexibilisiert werden. Neu ist ein Bezug der AHV-Rente ab 63 und ein Aufschub bis 70 möglich. Wer länger als bis 65 arbeitet und die Rente beispielsweise erst mit 70 bezieht, kann diese um bis zu ein Drittel aufbessern. Zudem kann künftig eine Teilrente vorbezogen werden. Wer beispielsweise ab 65 noch Teilzeit weiterarbeitet, kann eine anteilsmässige AHV-Rente von 20 bis 80 Prozent beziehen.

Wie hoch sind die neuen Mehrwertsteuersätze?

Der Normalsatz wird um 0,4 auf 8,1 Prozent angehoben. Der reduzierte Hotellerie-Satz beträgt neu 3,8 Prozent und der Satz für den Grundbedarf 2,6 Prozent. Die Mehreinnahmen von jährlich 1,5 Milliarden (2032) fliessen voll der AHV zu. Die Erhöhung der Mehrwertsteuer bedingt eine Verfassungsänderung, weshalb für diesen Teil Volks- und Ständemehr nötig sind. Für die AHV-Reform genügt das Volksmehr.

Warum bekämpften SP, Grüne und Gewerkschaften die Reform?

Für die Gewerkschaften verstärkt die AHV-Reform die Benachteiligung der Frauen.

Die Linke bezeichnete die Erhöhung des Rentenalters als Rentenabbau, weil Frauen künftig ein Jahr weniger Rente erhalten. Daraus errechneten die Gewerkschaften für eine nicht zur Übergangsgeneration gehörende Frau mit einer mittleren AHV-Rente einen Verlust von jährlich 1200 Franken im Jahr beziehungsweise insgesamt 26’000 Franken. Zudem hätten die Frauen heute durchschnittlich um ein Drittel tiefere Altersrenten als Männer. Dies hängt aber mit der ungenügenden Absicherung von Teilzeiterwerb in der zweiten Säule zusammen, nicht mit der AHV. Die durchschnittliche AHV-Rente der Frauen ist mit 1886 Franken sogar um 23 Franken höher als die Durchschnittsrente der Männer. Für die Linke sind Sparmassnahmen gar nicht nötig, denn die AHV habe bis heute keine Schulden und schreibe schwarze Zahlen. Vor dem Hintergrund der relativ hohen Teuerung lehnten die Gewerkschaften auch die Erhöhung der Mehrwertsteuer ab. 

Was wäre geschehen, wenn die Reform gescheitert wäre?

Ohne Einsparungen und Zusatzeinnahmen wäre das Vermögen der AHV von aktuell 106 Prozent einer Jahresausgabe (Stand Ende 2021) auf 69 Prozent bis Ende 2032 geschrumpft. Konkret: 2021 gab die AHV 47 Milliarden Franken aus und nahm 48 Milliarden ein. 2032 hätte die AHV ohne Reform rund 63,3 Milliarden für Renten ausgegeben und rund 58,6 Milliarden eingenommen. Das sogenannte Umlagedefizit (ordentliche Einnahmen minus Rentenausgaben) wäre demnach bei 4,7 Milliarden Franken. Vermindert wird dieses Defizit durch die jeweiligen Erträge auf dem AHV-Vermögen.

Ist dies die letzte AHV-Reform?

Nein, auch mit der vorliegenden Reform geraten die AHV-Finanzen laut den aktuellsten Prognosen des Bundes zu Beginn des nächsten Jahrzehnts in Schieflage. Auch mit Frauenrentenalter 65 und der höheren Mehrwertsteuer beläuft sich das Umlagedefizit 2032 auf 2,7 Milliarden und wird danach noch grösser. Das Parlament hat deshalb den Bundesrat beauftragt, bis Ende 2026 eine Vorlage zur Stabilisierung der AHV für die Zeit von 2030 bis 2040 auszuarbeiten.

Dieser Artikel wurde erstmals am 7. Juli 2022 publiziert und am Abstimmungssonntag vom 25. September aktualisiert.