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7-Jähriger blieb ungehört – jetzt reagiert die Politik

Im Fall des Buben wurde Bundesrecht verletzt. Foto: Ennio Leanza/Keystone
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Die Probleme schienen zunächst nicht aussergewöhnlich. Als Benjamin* im Herbst 2016 in den Kindergarten kam, machte er, was Kinder manchmal tun. Wenn ihn etwas störte, schlug oder schubste er. Er sei auffällig aggressiv, lautete der Befund. Nach einigen Monaten schloss die Schulleitung Benjamin vom Kindergartenunterricht aus. Die Abklärungsmaschinerie begann zu laufen, die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (Kesb) Frauenfeld schaltete sich ein. Sitzungen beim Therapeuten, Aufenthalt in der Tagesklinik, auch eine Tagesschule besuchte Benjamin versuchsweise.

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