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Anklage gegen Zürcher Enkeltrickbetrüger
64-Jähriger ergaunerte am Telefon Schmuck und Geld

Die angerufenen Seniorinnen fassten Vertrauen in den mutmasslichen Täter. 
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Die Masche ist alt, der Inhalt aktuell: Der mutmassliche Täter ruft Seniorinnen und Senioren an und gaukelt etwas von gesundheitlicher Notlage sowie damit verbundenen dringend notwendigen Behandlungskosten vor – aktuell ist die Notlage Corona geschuldet. Die älteren Personen fassen Vertrauen und schiessen das Geld für die Behandlung vor. Ein solcher Täter, der vor einem halben Jahr in der Stadt Zürich sein Unwesen getrieben hatte, tappte in die Falle und muss sich nun vor Gericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft Kanton Zürich wirft dem Mann gewerbsmässigen Betrug in mehreren Fällen vor.

Die Kantonspolizei Zürich hatte Anfang Mai 2021 in der Stadt Zürich im Zusammenhang mit einem Enkeltrick-Betrugsanruf einen mutmasslichen Telefonbetrüger verhaftet. Es bestand der Verdacht, dass der verhaftete heute 64-jährige Pole als Teil eines Netzwerks von Enkeltrick-Betrügern tätig war, wie die Staatsanwaltschaft am Dienstag mitteilt. Sie eröffnete in der Folge eine Strafuntersuchung gegen den Mann und prüfte zusammen mit der Kantonspolizei Zürich, ob er allenfalls für weitere Betrugsstraftaten infrage kommt.

Drei weitere Betrugsversuche

Die Staatsanwaltschaft hat die Strafuntersuchung abgeschlossen und beim Bezirksgericht Zürich Anklage gegen den Beschuldigten wegen gewerbsmässigen Betrugs in mehreren Fällen erhoben. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm im Wesentlichen vor, an zwei vollendeten Enkeltrick-Betrugsfällen in der Stadt Zürich beteiligt gewesen zu sein und das unrechtmässig erworbene Geld von den Seniorinnen und Senioren entgegengenommen zu haben.

Das Tatvorgehen war in beiden Fällen praktisch identisch: Die Täterschaft nahm zuerst telefonisch Kontakt mit den Seniorinnen und Senioren auf und gab sich irreführenderweise als deren Enkelkinder aus. Unter geschickter Vorspiegelung der oben genannten Tatsachen schaffte er es, das Vertrauen der Opfer zu gewinnen und diese zu einer zeitnahen Geldübergabe zu bewegen. Die Deliktsumme in den beiden Fällen beträgt insgesamt rund 45’000 Franken, davon rund 30’000 Franken in Bargeld und rund 15’000 Franken in Schmuck. Weiter wirft die Staatsanwaltschaft dem Beschuldigten drei Betrugsversuche in der Stadt Zürich nach ähnlichem Muster vor. Sie geschahen ebenfalls im vergangenen Frühling, allerdings kam es in beiden Fällen zu keiner Geldübergabe.

Bis zu einem rechtskräftigen Urteil gilt die Unschuldsvermutung. Beantragt werden für den sich derzeit in Haft befindlichen Beschuldigten eine unbedingte Freiheitsstrafe von 6 Jahren sowie die Anordnung einer Landesverweisung von 12 Jahren.

ema