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5G-Antenne in Oberrieden
Bundesgericht genehmigt eine weitere 5G-Antenne

5G Antenne am Mattenbach in Winterthur.
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Die Gegnerinnen und Gegner von Mobilfunkanlagen in Oberrieden blitzen am Bundesgericht ein ums andere Mal ab. Die höchsten Richter bewilligen innert weniger Monate bereits die dritte 5G-Anlage in Oberrieden. Das jüngste Urteil betrifft ein Projekt von Sunrise an der Seestrasse in der Nähe der Seepolizei.

Die Baukommission Oberrieden erteilte Sunrise vor zwei Jahren die baurechtliche Bewilligung für die Mobilfunk-Antennenanlage auf einem Grundstück in der Wohn- und Gewerbezone. Die Anlage in der Nähe der Seepolizei ist 25 Meter hoch geplant.

Ein Anwohner bekämpfte die Bewilligung jedoch. Er monierte im Wesentlichen, mit dem heutigen System könne die Einhaltung der Grenzwerte nicht genügend überwacht werden. Der Beschwerdeführer machte auch geltend, die Mobilfunkanlage sei nicht zonenkonform, weil sie nicht nur die Wohn- und Gewerbezone versorge, sondern auch auf den Zürichsee hinaus strahle.

Vorinstanzen bestätigt

Der Beschwerdeführer konnte das Bundesgericht von seinen Argumenten allerdings nicht überzeugen. Dieses wies die Beschwerde wie zuvor schon das Baurekursgericht und das Obergericht des Kantons Zürich ab.

Es gebe keinen Anlass, an der Tauglichkeit des kritisierten Qualitätssicherungssystems zu zweifeln, argumentieren die Bundesrichter. Zudem bestätigt sie die Argumentation des Verwaltungsgerichtes, wonach es zulässig ist, dass ein Teil der Funkzelle nicht bebautes Gebiet erfasst.

Das Verfahren kommt den Beschwerdeführer teuer zu stehen. Das Bundesgericht auferlegt ihm Gerichtskosten von 4000 Franken. Darüber hinaus muss er Sunrise eine Entschädigung von 3000 Franken für das bundesgerichtliche Verfahren bezahlen.

Den Mobilfunkanbietern blies in Oberrieden besonders viel Gegenwind entgegen. Diesen nahm ihnen das Bundesgericht jedoch aus den Segeln. So bewilligte es im September eine 5G-Antenne von Swisscom an der Fachstrasse 21. Und im November genehmigte es Swisscom eine 5G-Antenne auf der Berufswahlschule.

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