Zürcher Corona-Hilfen3840 Franken «Grundeinkommen» für Zürcher Kulturschaffende
Jacqueline Fehr gibt bei den Ausfallentschädigungen für Kulturschaffende Gas. Mit einem garantierten Einkommen bis im April.
Jetzt geht es plötzlich schnell. Und unkompliziert. Zürcher Kulturschaffende sollen bis Ende April monatlich ein Ersatzeinkommen von 3840 Franken erhalten. Dies gilt rückwirkend auch für den Monat Dezember. Das hat die Direktion der Justiz und des Innern am Freitagnachmittag mitgeteilt.
Als Kulturschaffende gelten Personen, die hauptsächlich in der Kultur tätig sind, also zum Beispiel Musikerinnen und Schauspieler. Kulturunternehmer wie Kino- und Clubbetreiber werden zwar ebenfalls unterstützt, aber nicht über das neue Modell. Clubbetreiber können allerdings nur jenen Bereich geltend machen, der wirklich mit Kultur – etwa Musik oder Tanz – zu tun hat. Die Einbusse im Gastrobereich läuft über das Härtefallprogramm.
Entschädigung für «Berufsverbot»
Der Betrag, den Kulturschaffende über das neue Zürcher Modell beziehen können, entspricht achtzig Prozent des angenommenen Schadens von 4800 Franken, der durch das behördlich angeordnete «Berufsverbot» entsteht. Von den 3840 Franken abgezogen werden alle Zahlungen, welche die Kulturschaffenden aus anderen Quellen beziehen – so etwa aus der Erwerbsersatzentschädigung.
Woher kommt denn nun plötzlich das Geld? Wie Regierungsrätin Jacqueline Fehr (SP) erklärt, teilen sich Bund und Kanton den Betrag auf. Die Rechtsgrundlage ist das Covid-Gesetz. Der Bund hatte im Dezember den Kredit für Kulturinstitutionen auf 100 Millionen Franken für 2021 festgelegt, und das nationale Parlament weitete den Geltungsbereich des Gesetzes auf die Kulturschaffenden aus.
Insgesamt 50 Millionen
Im Kanton Zürich hat der Kantonsrat im Dezember im Rahmen der Budgetdebatte 27 Millionen Franken für die Unterstützung von Kulturinstitutionen und Kulturschaffenden gesprochen. «Zusammen mit den Bundesgeldern stehen uns für die Kulturunterstützung insgesamt etwa 50 Millionen Franken zur Verfügung», hält Fehr fest. Welcher Anteil des Gelds an Kulturschaffende und welcher an Kulturunternehmen gehe, werde sich aufgrund der Gesuchseingänge entscheiden, sagt Fehr.
Fehr freut sich, dass den Kulturschaffenden nun schnell unter die Arme gegriffen werden kann. «Das Modell schafft Gerechtigkeit», betont sie. «Denn die wenigen Grossverdiener unter den Kulturschaffenden gehen leer aus, es sei denn, sie müssen Veranstaltungen absagen.» Letztere werden weiterhin entschädigt. Im Übrigen würden bei den Gutverdienenden die Erwerbsersatzgelder den Betrag von 4800 Franken übersteigen
«Ich bin überzeugt, dass wir damit einen Missbrauch weitgehend verhindern.»
Weshalb geht das nun plötzlich so schnell und unkompliziert? Am 18. Dezember habe der Bund seine Vorgaben korrigiert und den Kantonen explizit vorgeschrieben, für die Auszahlungen möglichst einfache Lösungen mit wenig administrativem Aufwand zu finden. «Das haben wir nun getan», sagt Fehr.
Konkret heisst das: Im Februar wird ein neues Formular aufgeschaltet, in dem die Kulturschaffenden einfach angeben können, wie viel sie eingenommen haben. Das wird dann von den 4800 Franken abgezogen. Danach werden diese achtzig Prozent berechnet und ausgezahlt. Rückwirkend für den Dezember bis und mit April.
Der Kanton zählt dabei auf die Ehrlichkeit der Kulturschaffenden, denn sie deklarieren die Zahlen selber. Allerdings wird die Fachstelle Kultur Stichproben durchführen, und falsche Angaben werden strafrechtlich verfolgt. «Ich bin überzeugt, dass wir damit einen Missbrauch weitgehend verhindern», sagt die für die Kultur zuständige Direktorin der Justiz und des Innern.
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