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Kolumne «Ertappt»
325 Franken für die neue Frisur sind ihr zu teuer

Kurioses aus der Welt der Justiz.
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Coiffeurbesuche sind nicht so mein Ding. Ich verstehe sie eher als notwendige Dienstleistung und bin froh, wenn ich schnell wieder aus dem Stuhl draussen bin. So ähnlich wie Besuche bei der Dentalhygienikerin eben. Andere lassen sich da mehr Zeit und kultivieren den Besuch. Etwa eine 20-Jährige, die letzten Herbst über fünf Stunden bei einem Coiffeur in Thalwil verbracht hat. Das klingt erstmal toll für den Friseur. Doch leider hat die Sache einen Haken.

Die junge Frau hatte eine besondere Idee. Sie wollte sich ihre braunen Haare weissblond färben lassen. Zusätzlich liess sie sich neckische leuchtgrüne Streifen einfügen. Ein offenbar aufwendiges Verfahren, wie die lange Dauer der Umgestaltung zeigt. Natürlich ist so ein Aufwand nicht billig zu haben. Ganze 325 Franken sollte die Kundin, die extra von ausserhalb des Bezirks nach Thalwil gefahren war, zahlen.

Das war ihr offenbar dann doch zu viel Geld. Sie sagte, sie müsse kurz ihr Auto umparkieren. Das Personal des Salons in der Nähe des Bahnhofs liess sie netterweise gewähren. Doch die 20-Jährige nutzte die Freundlichkeit schamlos aus und verschwand, ohne für die kostspielige Dienstleistung zu bezahlen.

Die Zechprellerin wurde später ausgemacht und zur Rechenschaft gezogen. Ob die auffällige Frisur sie verraten hat, ist aus dem Strafbefehl nicht herauszulesen. Jedenfalls verurteilt die Staatsanwaltschaft die Beschuldigte zu einer Geldstrafe von 100 mal 30 Franken. Sie muss die Strafe bezahlen. Denn für die Justiz ist die 20-Jährige keine Unbekannte. Erst sieben Monate vor ihrer Flucht aus dem Coiffeursalon war sie wegen einer anderen Tat verurteilt worden. Weil sie die Zechprellerei mitten in der laufenden Probezeit begangen hat, setzt es nun eine unbedingte Strafe ab.