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Opfer seines Spielwahns
31-jähriger Brite verzockt Millionen im Zürcher Casino

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Ein vom Spielwahn getriebener Brite sieht eine Verletzung der Sorgfaltspflicht im Casino Zürich. Er hatte in zwei Nächten im Jahr 2019 insgesamt mehrere Millionen Franken verspielt, wie die «NZZ am Sonntag» (Artikel ist kostenpflichtig) berichtet.

Im Januar habe er über eine Millionen Franken verloren. Das Casino chauffierte ihn an jenem Abend gratis viermal zu seiner Wohnung, wo er Hunderttausende Franken hortete, die er danach verspielte. Der Brite sagt, er habe mehrere Gläser Wein getrunken und habe «in einer Art Panikattacke» immer weiter gespielt.

Nach seiner ersten grossen Verlustnacht im Januar wollte es der 31-Jährige in einem zweiten Anlauf im August besser machen. Er bittet seinen Client Relationship Manager – eine Art Kundenbetreuer des Casinos –nach eigenen Angaben, ihn nach einem Jetonwechsel von 300’000 Franken nicht mehr spielen zu lassen. Trotzdem fegt er in dieser Nacht sein ganzes Jetonkonto leer – 1,5 Millionen Franken, wie es im Bericht heisst.

Das Casino müsste exzessives Spielen eigentlich erkennen und verhindern. Der Mann schildert seinen Fall der Eidgenössischen Spielbankenkommission (ESBK), doch die will den Fall nicht untersuchen, weil sie «keine Fehler seitens des Casinos entdecken konnte», heisst es in einer Mail, die der Zeitung vorliegt. Laut dem Anwalt des Briten gäbe es widersprüchliche Aussagen seitens des Casinos und keine Belege.

Schutzmassnahmen nicht umgesetzt?

In der Schweiz erhalten Casinos ohne Sozialschutzkonzept keine Konzession. Ein solches Konzept regelt den Umgang mit exzessiven Spielern und beinhaltet Massnahmen zur Selbstkontrolle oder Spielebeschränkung. Obwohl der Brite auf Nachfrage der «NZZ am Sonntag» bei Swiss Casinos Zürich nicht als gefährdete Person angesehen wurde, hatte man ihn später aus genau diesem Grund sperren lassen.

Zu diesem Widerspruch habe das Casino festgehalten, dass der Fall der ESBK gemeldet wurde, die dann jedoch keine Unregelmässigkeiten festgestellt habe*. Die ESBK sieht die Vorgänge jedoch als privaten Rechtsstreit und verfolgt ihn nicht weiter. Man sei der Aufsichtspflicht im Rahmen des gesetzlichen Auftrages nachgekommen. Die beiden Streitparteien, das Casino und der Spieler, müssen den Fall auf dem Zivilrechtsweg klären.

*Korrektur, 20. Oktober 2020

In einer früheren Version dieses Artikels hiess es, dass die Eidgenössische Spielbankenkommission bei der Untersuchung des Falles Unregelmässigkeiten festgestellt habe. Richtig ist, dass die Spielbankenkommission keine Unregelmässigkeiten feststellte. (red)
Gegendarstellung

Im Artikel «31-jähriger Brite verzockt Millionen im Zürcher Casino» vom 11. Oktober 2020 wurde ausgeführt, dass der Betroffene «mehrere Millionen» verspielt hatte, und damit der Eindruck erweckt, dass er einen gigantischen Verlust machte. Das ist falsch. Der Betroffene hat unter dem Strich einen Gewinn erzielt. Weiter wurde ausgeführt, dass wir der Bitte des Betroffenen, ihn nicht mehr spielen zu lassen, nicht nachgekommen seien. Zutreffend ist, dass er nie darum ersucht hat, ihn vom Spiel abzuhalten. Auch die Aussage, dass die Eidgenössische Spielbankenkommission (ESBK) den Fall nicht untersuchen wollte, ist falsch. Richtig ist, dass die ESBK im August 2019 ein Administrativverfahren eröffnet und dabei den Spielverlauf und unsere Massnahmen eingehend geprüft hat. Die ESBK stellte das Verfahren ein, nachdem sie keine Verletzung unserer Sorgfaltspflichten festgestellt hatte.

Swiss Casinos Zürich AG