Ihr Browser ist veraltet. Bitte aktualisieren Sie Ihren Browser auf die neueste Version, oder wechseln Sie auf einen anderen Browser wie ChromeSafariFirefox oder Edge um Sicherheitslücken zu vermeiden und eine bestmögliche Performance zu gewährleisten.

Zum Hauptinhalt springen

Einführung des 24-Stunden-Verfahrens
Deutlich weniger Asyl­suchende aus dem Maghreb registriert

Ein Schlafsaal am Tag der Einweihung des neuen Bundesasylzentrums Pasture, am Freitag, 24. Mai 2024 in Balerna im Kanton Tessin. (KEYSTONE/Ti-Press/Pablo Gianinazzi)
Jetzt abonnieren und von der Vorlesefunktion profitieren.
BotTalk

In den Bundesasylzentren halten sich nach der Einführung des 24-Stunden-Verfahrens in der Asylregion Zürich 62 Prozent weniger Asylsuchende aus den Maghreb-Staaten auf. Schweizweit sei die Zahl dieser Asylsuchenden seit dem vergangenen April um 42 Prozent gesunken.

Die durchschnittliche Dauer bis zum erstinstanzlichen Asylentscheid sei durch die neuen Verfahren von 52 auf 17 Tage gesunken, teilte das Staatssekretariat für Migration (SEM) am Samstag mit. Die Asylstrukturen des Bundes würden dadurch spürbar entlastet.

Sicherheitslage verbessert

Auch die Zahl der sicherheitsrelevanten Vorfälle in den Bundesasylzentren ist schweizweit um 42 Prozent zurückgegangen, wie das SEM weiter schrieb. Die Sicherheitslage habe sich deutlich verbessert. 2023 und 2024 waren Asylsuchende aus den Maghreb-Staaten laut SEM an rund zwei Dritteln der sicherheitsrelevanten Vorfälle massgeblich beteiligt, während weniger als 15 Prozent der Übernachtungen auf diese Gruppe fiel.

In Zürich wurde das Verfahren als Pilotprojekt im November 2023 eingeführt. Seit April 2024 behandelt das SEM nun die Asylgesuche von Menschen aus Algerien, Marokko, Tunesien und Libyen im 24-Stunden-Verfahren.

17 Tage bis zum Asylentscheid

Seit der Einführung des neuen Verfahrens dauere es im Durchschnitt 17 Tage, bis die erstinstanzlichen Asylentscheide vorliegen. 50 Prozent aller Verfahren würden innerhalb von 11 Tagen abgeschlossen, so das SEM. Zuvor habe die durchschnittliche Verfahrensdauer bei 52 Tagen gelegen.

Parallel zur Beschleunigung der Verfahren sei auch die durchschnittliche Aufenthaltsdauer der Asylsuchenden aus den Maghreb-Staaten in den Bundesasylzentren von Mai bis August 2024 um 34 Prozent tiefer gewesen als in der Vorjahresperiode. Diese Personengruppe hielt sich durchschnittlich 21 Nächte lang in den Bundesasylzentren auf, zuvor waren es durchschnittlich 32 Nächte.

37 Beschwerden gegen SEM-Entscheide eingereicht

Bis anhin befand das SEM über 900 Asylgesuche im 24-Stundenverfahren. Insgesamt wurden 37 Beschwerden beim Bundesverwaltungsgericht gegen die Entscheide des SEM eingereicht, wie es weiter hiess. In 31 Fällen sei der Entscheid des SEM vom Bundesverwaltungsgericht gestützt worden, in den übrigen Fällen stehe der Entscheid noch aus.

Die Zahl der Asylgesuche von Personen aus den Maghreb-Staaten blieb gegenüber dem Vorjahr in etwa konstant. Allerdings registriert das SEM Asylgesuche von Personen aus diesen Staaten seit der Einführung der 24-Stunden-Verfahren unmittelbar nach der Ankunft in den Bundesasylzentren.

Zuvor war das Asylgesuch erst mit der Fingerabdruckabnahme und damit oft erst nach einigen Tagen registriert worden. Da viele Personen aus den Maghreb-Staaten zu diesem Zeitpunkt bereits wieder abgereist waren, wurden sie laut SEM in der Asylstatistik nicht als Asylsuchende ausgewiesen.

Raschere Rückführung

Da die meisten Personen aus diesen Staaten bereits in anderen europäischen Ländern erfasst worden sind, kann das SEM diese deutlich rascher als zuvor um eine Rückübernahme gemäss Dublin-Abkommen ersuchen. Sobald diese Zustimmung vorliege, könne die Rückführung vollzogen werden.

Beim 24-Stunden-Verfahren handelt es sich laut SEM um ein normales Asylverfahren, bei dem die Verfahrensschritte zeitlich eng getaktet sind. Der unentgeltliche Rechtsschutz sei jederzeit gewährleistet. Besonders verletzliche Personen könnten rasch identifiziert werden.

SDA/ij