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21 Monate Haft wegen Teilen von Christchurch-Terrorvideo

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Wegen der Verbreitung der Video-Aufnahmen von dem Christchurch-Anschlag mit 51 getöteten Muslimen ist ein 44-jähriger Neuseeländer zu 21 Monaten Gefängnis verurteilt worden. Wie die örtlichen Medien am Dienstag berichteten, bekannte sich der 44-jährige Angeklagte P.A. schuldig, Video-Material zu dem Anschlag vom 15. März im Internet weiterverbreitet zu haben. A. hatte die vom mutmasslichen Attentäter B.T. angefertigten Live-Aufnahmen weiterverbreitet und laut «New Zealand Herald» ausserdem noch Fadenkreuze und eine Zählung der Opfer eingefügt.

A. ist ein bekennender Anhänger von rassistischem Gedankengut. Er wurde 2016 für schuldig befunden, an der Al-Noor-Moschee in Christchurch, die zu den Anschlagszielen vom 15. März zählte, einen Schweinekopf angebracht zu haben. Die neuseeländische Medienaufsicht erklärte das Weiterverbreiten des Video-Materials von dem Anschlag kurz nach der Tat für strafbar. Das Strafmass kann bis zu 14 Jahre Gefängnis betragen. A. wurde vier Tage nach dem Anschlag festgenommen.

Der wegen Mordes in 51 Fällen, 40-fachen versuchten Mordes und Terrorismus angeklagte Australier B.T. plädierte vergangene Woche auf nicht schuldig. Der 28-Jährige sitzt in einem Hochsicherheitsgefängnis in Auckland ein. Der eigentliche Prozess soll im Mai kommenden Jahres beginnen.

AFP/aru