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Tat von Ende 2019 in Yverdon
20 Jahre Haft für Tötung einer 17-Jährigen

Das Waadtländer Kantonsgericht in Lausanne hat das Urteil gegen einen 22-Jährigen bestätigt. 

Das Waadtländer Kantonsgericht hat im Berufungsprozess um die Tötung einer 17-Jährigen Ende 2019 in Yverdon VD die Strafe gegen einen 22-jährigen Afghanen bestätigt. Er wurde zu 20 Jahren Haft und anschliessend einer ordentlichen Verwahrung verurteilt. Sein Anwalt will den Fall ans Bundesgericht weiterziehen.

«Die Berufung wurde abgelehnt», sagte Manuela Ryter Godel, Anwältin der Familie des Opfers, am Dienstag der Nachrichtenagentur Keystone-SDA zu einer Meldung von «20 Minuten». Das sei natürlich eine riesige Erleichterung für die Familie des Opfers.

Bisher sei den Parteien erst das Urteilsdispositiv mitgeteilt worden, die Urteilsbegründung stehe noch aus. Sie soll in einigen Wochen folgen.

Der Anwalt der Verteidigung, Ludovic Tirelli, kündigte an, dass er Berufung einlegen werde: «Mein Mandant muss ein faires Verfahren erhalten und die Möglichkeit haben, entlastende Beweise vorzulegen, deshalb werden wir das Bundesgericht anrufen», sagte er auf Anfrage von Keystone-SDA. Tirelli bedauerte «den schnellen und summarischen Ablauf des Berufungsverfahrens». Die kantonalen Richter hätten ihm Beweisanträge verweigert, die seiner Meinung nach seinen Mandanten hätten entlasten können.

Geständnis widerrufen

Der Angeklagte hatte die Jugendliche, mit der er eine Liebesbeziehung unterhalten hatte, mit Schnürsenkeln erdrosselt und die Leiche anschliessend im Schilf am Seeufer von Yverdon versteckt. Die junge Frau aus Baulmes VD war am 27. Dezember 2019 zunächst als vermisst gemeldet worden. Nach mehrtägiger Suche wurde ihre Leiche am 6. Januar 2020 im Sumpfgebiet des Canal de Bey in Yverdon entdeckt.

Ein Geständnis des Verbrechens widerrief der Angeklagte. Er bestritt die Tat sowohl in erster Instanz wie nun auch im Berufungsprozess. Sein Anwalt machte geltend, dass es keine verwertbaren Beweise gebe, welche die Schuld seines Mandanten bestätigten.

Die Staatsanwältin sprach dagegen von «einem Berg von Beweisen», so DNA-Spuren an den Schnürsenkeln. Motiv der Tat sei gewesen, dass die junge Frau den Angeklagten habe verlassen wollen. Aufgrund der Persönlichkeitsstörungen des Angeklagten hatte die Anklägerin neben der 20-jährigen Haftstrafe auch eine Verwahrung des Täters gefordert.

SDA/fal