Kolumne «Ertappt»10’000 Franken Busse für ein paar Kratzer
Weil er ein Auto zerkratzt hat, muss ein Rentner eine hohe Busse bezahlen. Ein Restaurantgast hat wegen einer Bagatelle die Staatsanwaltschaft am Hals.
Das Auto ist seinem Besitzer wichtiger als ein Mensch, so scheint es manchmal. Werden die Karren beschädigt, muss auch mal die Staatsanwaltschaft eingeschaltet werden. So geschehen in zwei Fällen aus Kilchberg und Horgen.
Fall Nummer eins ereignete sich auf dem Parkplatz eines Restaurants in Kilchberg. Das Heck eines Volvos wurde beschädigt. Als Schuldiger entpuppte sich ein BMW-Lenker, der beim Ausparken unaufmerksam war und in das hinter ihm parkierte Auto fuhr. Die Staatsanwaltschaft fuhr schweres Geschütz auf. Gegen den 58-Jährigen wurde unter anderem wegen Vereitelung von Massnahmen zur Feststellung der Fahrunfähigkeit ermittelt. Die Frage also, ob der Mann bewusst nicht auf die Polizei wartete, weil er zu viel Alkohol getrunken hatte.
Übrig blieb jedoch lediglich eine fahrlässige einfache Verletzung der Verkehrsregeln, was eine Busse von 300 Franken nach sich zieht. Seine Unaufmerksamkeit muss der Lenker zudem mit 1000 Franken für das Verfahren bezahlen.
Ganz sicher nicht fahrlässig war das Vergehen eines 76-Jährigen in Horgen. Er hielt sich im Parkhaus des Schinzenhof auf. Das Auto einer Firma aus dem Finanzbereich missfiel ihm offenbar. Der Beschuldigte nahm einen Schlüssel in die Hand und zerkratzte am helllichten Tag die hintere Tür der Fahrerseite und die linke Seite der vorderen Stossstange. Das führte zu einem ordentlichen Sachschaden von 3000 Franken am Tesla.
Dass in diesem Fall wohl schon länger etwas im Busch war, scheint die Strafe aufzuzeigen. Für die simple Sachbeschädigung wird der Rentner mit einer Busse von sehr hohen 10’000 Franken bestraft. Diese muss er bezahlen, während die zusätzliche Geldstrafe von 50 mal 900 Franken mit einer zweijährigen Probezeit belegt wird.
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