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Erste Urteile in ERZ-Affäre
Zwei ehemalige Mitarbeiter bestraft

Im Zusammenhang mit der ERZ-Affäre laufen mehrere Strafverfahren, darunter auch eines gegen den ehemaligen Direktor Urs Pauli. Zwei Verfahren wurden nun abgeschlossen.
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Die Staatsanwaltschaft bestätigte am Mittwoch eine Meldung der «Neuen Zürcher Zeitung», gemäss der zwei Strafverfahren rechtskräftig abgeschlossen wurden. Bei den Verurteilten handelt es sich um einen Abteilungsleiter und dessen Nachfolger.

Der erste Abteilungsleiter bewahrte Einkünfte aus dem Verkauf ausrangierter Maschinen in bar in einem Safe auf. Sein Nachfolger führte diese Praxis weiter. Das Geld aus dem Verkauf von städtischem Eigentum wurde für Mitarbeiterfeste oder Geschenke an die Belegschaft verwendet.

Die beiden Mitarbeiter, die inzwischen nicht mehr bei Entsorgung und Recycling Zürich (ERZ) tätig sind, wurden je mit einer bedingten Geldstrafe von 2400 beziehungsweise 1600 Franken verurteilt, dazu kommen Bussen sowie die Verfahrenskosten.

Verfahren gegen Pauli noch hängig

Mit dem Abschluss dieser zwei Strafverfahren sind nun noch sieben Fälle hängig, darunter auch das Verfahren gegen den fristlos entlassenen ERZ-Direktor Urs Pauli, der sich wegen ungetreuer Amtsführung verantworten muss.

Ab dem Jahr 2015 kamen bei ERZ zahlreiche Unregelmässigkeiten ans Licht. Eine externe Untersuchung zeigte, dass ERZ eine «Parallelwelt mit eigenen Regeln» war.

Pauli leistete sich einen teuren Dienstwagen, für die Mitarbeitenden gab es ein Fitnesscenter, opulente Weihnachtsfeste und eine Anlage mit Wildvögeln und Emus. Bis Ende Jahr will der Stadtrat die Nachwehen des ERZ-Skandals aufgearbeitet und alle Veränderungsmassnahmen umgesetzt haben.

SDA