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Bezirksgericht Zürich
Opfer von Zugschubser war nur zur falschen Zeit am falschen Ort

Ein 28-Jähriger soll am HB Zürich eine Frau vor einen einfahrenden Zug gestossen haben. Nun steht er vor Gericht (Symbolbild).
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Es war eine schockierende Tat, die sich im Mai 2021 auf dem Perron zum Gleis 4 im Zürcher HB zugetragen hatte. Ein 28-jähriger Mann aus Eritrea hatte damals eine Frau während der Einfahrt eines Zugs auf die Gleise gestossen – das war am Mittwoch beim Prozess vor dem Zürcher Bezirksgericht unbestritten. Der Richter hielt fest, dass die Frau hätte überrollt werden können, auch wenn der Zug nur mit 10 km/h unterwegs war. Er sah eine versuchte Tötung daher als erwiesen an.

Dem Beschuldigten müsse klar gewesen sein, dass ein Zug einfahre, sagte der Richter. Der Lokomotivführer wiederum habe ausgesagt, dass ein Unfall in einer solchen Situation möglich wäre. Und die Frau habe sich mehrere Sekunden auf den Gleisen befunden, bevor sie zurück aufs Perron gelangt sei.

Ein traumatisierter Kindersoldat?

Die Freiheitsstrafe, zu der der Mann nun für dieses und weitere Delikte verurteilt wurde, beträgt insgesamt fünf Jahre und zehn Monate. Hinzu kommt eine Landesverweisung von acht Jahren. Der Eritreer hatte in seinem Schlusswort noch ans Gericht appelliert, ihn nicht zurückzuschicken. Er sei als Kind vom Militär eingezogen worden und habe schlimme Dinge erlebt. Er habe desertiert. «Wenn sie mich nach Eritrea schicken, ist das mein Todesurteil», sagte der 28-Jährige.

Der vorsitzende Richter hielt fest, dass es angesichts des Urteils eine Weile dauern werde, bis überhaupt über eine Rückführung entschieden werde. Ob diese dann möglich wäre, sei noch völlig offen. Der Mann sei aber kein Härtefall und in der Schweiz nicht integriert.

Kein terroristischer Akt

Dem Opfer muss der Beschuldigte eine Genugtuung von 10’000 Franken bezahlen. Nicht nachvollziehen konnte der Richter aber die Argumentation des Anwalts der Frau, dass es sich bei dem, was dieser angetan wurde, um einen «terroristischen Akt» handelte.

Gutachter diagnostizierten beim Beschuldigten eine paranoide Schizophrenie und eine posttraumatische Belastungsstörung. Die Freiheitsstrafe wird darum zugunsten einer stationären Massnahme aufgeschoben. Diese Massnahme könnte nach fünf Jahren verlängert werden.

Motiv «Frust und Stress»

Warum er die Ärztin auf die Gleise stiess, konnte der Beschuldigte an der Verhandlung nicht erklären. Die Frau sei zur falschen Zeit am falschen Ort gewesen, hatte er in der Untersuchung gesagt. Er sprach von Frust und Stress. Verletzen wollte er niemanden, beteuerte der 28-Jährige. In seinem Schlusswort gab er an, er wolle sich von ganzem Herzen bei der Frau entschuldigen.

Sein Verteidiger rückte die psychischen Erkrankungen seines Mandanten in den Vordergrund. Weil er die Gefahr zudem für zu abstrakt hielt, wehrte er sich gegen den Vorwurf der versuchten Tötung und verlangte in diesem Punkt einen Freispruch.

Das Urteil kann ans Obergericht weitergezogen werden.

SDA