Entscheid des VerwaltungsgerichtsPeinlicher Lapsus der Gemeinde Wettswil: Abstimmung ist ungültig
Weil die Stimmberechtigten nicht genügend Informationen erhielten, ist der Entscheid über ein riesiges Baugebiet aufgehoben worden.

Die Abstimmungsvorlage, über welche die Stimmberechtigten von Wettswil im November 2023 zu befinden hatten, wirkte harmlos. Es ging um ein paar Hundert Quadratmeter Land im Gebiet Weierächer-Grabmatten, die ein- und ausgezont werden sollen.
Doch das Resultat der Abstimmung ist ungültig, so hat es das Verwaltungsgericht entschieden. Die Informationen der Gemeinde zur Abstimmung seien zu wenig verständlich gewesen, «weshalb es den Stimmberechtigten nicht möglich war, sich allein auf Grundlage des beleuchtenden Berichts eine Meinung zu bilden».
Umstrittene Erschliessung
Der Hintergrund: Das acht Hektar grosse Gebiet Weierächer-Grabmatten soll in den nächsten Jahren überbaut werden. Bauherrin ist unter anderem die Stadt Zürich, sie ist die grösste Grundeigentümerin dort. Geplant ist ein komplett neues Quartier für bis zu 1200 Personen. Dafür braucht es eine neue Erschliessungsstrasse. Die vermeintlich geringfügigen Änderungen machen deren Bau möglich.
Doch so simpel ist die Sache nicht. Denn es gibt zwei Möglichkeiten, das neue Quartier ans bestehende Strassennetz zu hängen. In Wettswil wurde heftig darüber debattiert, welche Strassenführung die bessere ist. Die Vorlage der Gemeinde favorisiert eine dieser beiden Varianten. In den Abstimmungsunterlagen fehlten aber Pläne und Details dazu. Auch wie das neue Quartier konkret aussehen soll, ging aus den Unterlagen nicht hervor.
Zwei Stimmberechtigte haben deshalb beim Bezirksrat Stimmrechtsrekurs eingelegt und die Verschiebung der Abstimmung beantragt – zunächst erfolglos. Der Bezirksrat wies den Rekurs ab, am 19. November nahm die Bevölkerung die Vorlage an, mit 768 Ja gegen 722 Nein.
Kontroverse in der Zeitung reicht nicht
Die beiden Rekurrenten liessen nicht locker und zogen den Entscheid ans Verwaltungsgericht weiter. Dieses hat ihnen nun recht gegeben. Nicht gelten liessen die Richter das Argument der Gemeinde, man habe acht Monate vor der Abstimmung eine Infoveranstaltung durchgeführt, und im lokalen «Anzeiger von Affoltern» seien Kommentare und Leserbriefe zur Vorlage erschienen. Den Stimmberechtigten müsse es möglich sein, sich allein aufgrund der Abstimmungsunterlagen ein Bild zu machen.
Neben den fehlenden Informationen hat auch das knappe Abstimmungsresultat eine Rolle gespielt. «Hätten 23 Stimmberechtigte bei korrekter Information die Vorlage abgelehnt, statt dieser zuzustimmen, hätte die Vorlage das notwendige Mehr verfehlt», schreibt das Verwaltungsgericht.
Ob die Gemeinde das Urteil akzeptiert, ist noch nicht bekannt. Man müsse das weitere Vorgehen nun beraten, heisst es in einer Medienmitteilung.
Dass eine Abstimmung annulliert wird, kommt höchst selten vor. In der Regel weisen die Gerichte entsprechende Beschwerden ab.
Update vom 5. April: In einer ersten Fassung dieses Artikels hiess es, die Abstimmung müsse wiederholt werden. Das ist nicht richtig. Die Gemeinde hat noch nicht darüber entschieden, wie sie weiter vorgeht.
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