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Abstimmung zu Pistenverlängerungen
Gegner ziehen Regierungsrat vor Bundesgericht

Themenbild:
Flughafen Zürich.
Blick aus den Räumlichkeiten von Schutz & Rettung auf das Rollfeld vom Flughafen Zürich. Ein Flugzeug fährt zum Start.
20.01.2017
(Tages-Anzeiger/Urs Jaudas)
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Am 3. März stimmt der Kanton Zürich über die geplanten Pistenverlängerungen am Flughafen Kloten ab. Im Dezember reichte das Nein-Komitee eine Einsprache gegen den beleuchtenden Bericht zur Abstimmung ein, weil die Staatskanzlei dessen Stellungnahme eigenmächtig geändert und gekürzt habe. Diese hat der Regierungsrat nun abgewiesen, wie er am Donnerstag mitteilte. Die Verantwortlichen des Nein-Komitees ziehen deshalb nun vor Bundesgericht und prüfen weitere Schritte. Aber der Reihe nach.

Dem Regierungsrat zufolge wurde die Stellungnahme des Nein-Komitees zu Recht gekürzt, da sie trotz mehrmaliger Fristverlängerung den rechtlichen Anforderungen und Vorgaben der Staatskanzlei nicht genügt habe.

«Offensichtlich unwahre Aussagen»

Konkret ging es um die dem Text beigefügten Grafiken. Diese haben laut Regierungsrat nicht den Geboten der Sachlichkeit und Verständlichkeit entsprochen und «offensichtlich unwahre Aussagen» enthalten.

Die Nichtberücksichtigung der Grafiken stelle somit keine Verletzung der Abstimmungsfreiheit und des Grundsatzes von Treu und Glauben dar. Der vom Referendumskomitee zuletzt eingereichte Text hätte zwar keine Grafiken mehr enthalten, sei aber zu spät bei der Staatskanzlei eingegangen.

Im Januar hatte der Regierungsrat bereits das Gesuch um Erlass vorsorglicher Massnahmen zur Einsprache gegen den beleuchtenden Bericht abgewiesen. Das Nein-Komitee wollte damit den Versand der Abstimmungsunterlagen verhindern.

Scharfe Reaktion des Referendumskomitees

Das Referendumskomitee ist mit dem Entscheid der Regierung erwartungsgemäss nicht zufrieden. In einer Medienmitteilung, die am Donnerstagnachmittag verschickt wurde, wirft es dem Regierungsrat – «seines Zeichens Pistenausbau-Befürworter» – vor, er habe die Argumente der Gegner gestrichen. Und jetzt lehne er in Doppelfunktion auch noch die Stimmrechtsbeschwerde ab. «Das Volksreferendumskomitee verurteilt diese Ablehnung aufs Schärfste.» Entsprechend handelt das Komitee nun: «Der nächste Schritt: das Bundesgericht.»

Das Komitee argumentiert, Angaben des Flughafenberichts, wie oft Flüge während der Nachtsperrzeit stattfinden, w¨ürden in den Abstimmungsunterlagen fehlen. Ebenso die Empfehlung des Bundes zur Nachtruhe, die Forschungsergebnisse der Empa zur Mortalitätsrate von Fluglärm oder die möglichen Passagierzahlen des Flughafens.

«Es ist der Kontext und die negativen Folgen, die für die vielen Menschen im Kanton Zürich für ein Nein sprechen», sagt Kantonsrat Urs Dietschi (Grüne) vom Volksreferendumskomitee. «Wir ziehen die Stimmrechtsbeschwerde ans Bundesgericht weiter.»

Klar ist für Dietschi, dass die Abstimmung am 3. März nicht zu verhindern ist. Aber: «Wir sind am Abklären, ob es eine Möglichkeit gibt, das Resultat zurückzuhalten.» Das würde bedeuten, dass zwar abgestimmt wird, danach aber nicht bekannt gegeben werden dürfte, ob ein Ja oder ein Nein herauskam. Zumindest so lange nicht, bis rechtliche Klarheit herrscht. Ob ein solches Vorgehen Chancen hätte, versucht das Nein-Komitee derzeit zusammen mit seinen Anwälten abzuschätzen.

zim