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Umstrittene Überwachungstechnologie
Zürcher Stadtpolizist testete Clearview nach einer Ausbildung

Die umstrittene Gesichtserkennungs-Software Clearview nutzt Bilder aus sozialen Medien.
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Das ging für einmal schnell: Nachdem Recherchen dieser Zeitung zur Nutzung von Gesichtserkennungs-Software letzte Woche bei der Zürcher Stadtpolizei eine interne Untersuchung in Gang gesetzt hatten, liegen jetzt bereits die Resultate vor. Demnach hat ein Beamter die umstrittene Software Clearview nach einer Ausbildung getestet.

Die Polizei schreibt: «Unsere internen Abklärungen ergaben, dass ein Mitarbeiter von uns im November 2019 in Ungarn an einer offiziellen Bildungsveranstaltung der EU zum Thema ‹Sexuelle Ausbeutung von Kindern› ausschliesslich für Mitglieder von Strafverfolgungsbehörden teilgenommen hat. Dort wurde die Software Clearview vorgestellt und den Anwesenden zum Ausprobieren empfohlen. Der Mitarbeiter hat sie einen Tag nach dem Kurs erstmals mit frei zugänglichen Bildern aus dem Internet ausprobiert. Insgesamt probierte er das Tool zwölfmal aus. Für die Anmeldung musste er seine offizielle Geschäftsmailadresse verwenden.»

Ob die Vorgesetzten von diesem Test wussten, bleibt in der Stellungnahme offen. Die Stadtpolizei Zürich betont aber, der Mitarbeiter habe die Software nie zu Strafverfolgungszwecken angewendet. Für die Stapo sei «klar, dass für die Anwendung von Gesichtserkennungs-Software eine entsprechende gesetzliche Grundlage nötig ist». Man habe nie eine Gesichtserkennung evaluiert, angewendet oder gar beschafft.

Der Einsatz von Gesichtserkennungstechnologie ist gegenwärtig in der Schweiz verboten. Die entsprechenden gesetzlichen Grundlagen fehlen. Einzelne Korps machen aber dennoch von solcher Software Gebrauch. Auch äussern Experten immer wieder Zweifel daran, ob sich die übrigen Polizeikorps tatsächlich an die rechtlichen Einschränkungen halten. Entsprechend brisant ist, dass gemäss dem US-Magazin «Buzzfeed» E-Mail-Adressen von Schweizer Polizisten in einer internen Kundenliste von Clearview auftauchten.