Polizei verhaftet Zürcher Drifter«Das ist für die Rennstrecke gedacht, nicht für den Strassenverkehr»
Sie lenkten einen Töff auf dem Rücken liegend und gefährdeten Dritte: Vier Zürchern drohen hohe Strafen. Der Staatsanwalt wünscht sich strengere Regeln beim Zugang zu leistungsstarken Autos.
Die Zürcher Stadtpolizei hat vier Männer im Alter zwischen 22 und 34 Jahren wegen gefährlicher Fahrmanöver verhaftet. Die Polizei und die Staatsanwaltschaft werfen ihnen mehr als 20 Strassenverkehrsdelikte mit hochmotorisierten Autos und Motorrädern vor, wie sie am Montag gemeinsam mitteilten.
Die Delikte ereigneten sich hauptsächlich am Albispass sowie in der Stadt Zürich, sagte Michael Huwiler, Leiter Strassenverkehr bei der Staatsanwaltschaft, dieser Redaktion. Die vier Beschuldigten würden sich untereinander teilweise kennen und hätten manche Delikte gemeinsam begangen.
«Starker Anstieg bei Drifterunfällen»
So soll ein Mann seinen Töff mehrfach auf dem Rücken liegend mit den Füssen gelenkt haben. Ein anderer soll auf dem Hinterreifen gefahren sein. Zudem sollen die vier Beschuldigten mit ihren 200 bis 555 PS starken Autos, darunter ein Leasingfahrzeug, unter anderem waghalsig über Strassen gedriftet sein, wobei es zum Teil beinahe zu Kollisionen mit unbeteiligten Verkehrsteilnehmern kam.
«Wir verzeichnen einen starken Anstieg bei den Unfällen in Zusammenhang mit unerlaubtem Driften», sagt Huwiler. Allein im Oktober habe es sechs Drifterunfälle im Kanton Zürich gegeben. Die Lenker stellen dafür meist die elektronische Traktionskontrolle (ESP) ihrer Fahrzeuge ab, womit sie unkontrollierbar werden. «Das ist für die Rennstrecke und nicht für den öffentlichen Strassenverkehr gedacht», sagt der Staatsanwalt.
Die Stadtpolizei Zürich ermittelte seit Frühjahr 2023 wegen des Verdachts auf diverse Raserdelikte. In der vergangenen Woche führte sie dann im Auftrag der Staatsanwaltschaft bei jedem der vier Männer Hausdurchsuchungen an ihren Wohnsitzen im Kanton Zürich durch. Dabei wurden die Beschuldigten verhaftet.
Bis zu vier Jahre Gefängnis möglich
Die drei Schweizer und der polnische Staatsangehörige zeigten sich geständig und sind nicht einschlägig vorbestraft. Die Polizei nahm ihnen die Führerausweise zuhanden des Strassenverkehrsamtes ab. Sie sind inzwischen wieder aus der Haft entlassen.
Im Falle einer Verurteilung drohen den Beschuldigten laut Gesetz Freiheitsstrafen zwischen einem und vier Jahren sowie der Entzug des Führerausweises von mindestens zwei Jahren. Die Fahrzeuge seien nicht beschlagnahmt worden, weil «dies zur Beweissicherung nicht nötig war», sagt Staatsanwalt Huwiler.
Altersabhängige Reglementierung?
Wie eine Auswertung des Bundesamtes für Statistik zeigt, sind die Verurteilungen wegen des Rasertatbestandes seit seiner Einführung im Jahr 2013 trotz der hohen Strafen fast jedes Jahr angestiegen. Die Staatsanwaltschaft führt dies neben der Tatsache, dass es immer mehr Autos gibt, auf mehr Ermittlungserfolge und die personelle Aufstockung bei Polizei und Staatsanwaltschaft zurück. Die immer höhere PS-Zahl von Fahrzeugen verleite zudem einzelne Lenkende zu aggressiverer Fahrweise.
«Wir hinterfragen seit längerer Zeit, ob es sinnvoll ist, dass Junglenker Hochleistungsfahrzeuge fahren dürfen», sagt Huwiler. Er kann sich eine altersabhängige Reglementierung beim Zugang zu leistungsstarken Autos vorstellen, wie sie für Töffs bereits der Fall ist. «Aber das ist letztlich eine Entscheidung des Parlaments», sagt der Staatsanwalt.
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