Zürcher Operateure bekommen Mindestfallzahlen
Der Zürcher Regierungsrat will die Qualität der Spitalbehandlungen und die Sicherheit der Patienten weiter stärken. Er hat deshalb auf den 1. Januar 2018 die Spitallisten aktualisiert und per 2019 haben auch Operateure Mindestfallzahlen.
Die Zürcher Spitallisten für die Bereiche Akutsomatik, Rehabilitation und Psychiatrie sind seit fünf Jahren in Kraft und «haben sich grundsätzlich bewährt», wie der Regierungsrat am Donnerstag mitteilte.
Bis die Listen in rund fünf Jahren komplett erneuert werden, erhalten die bisherigen Listenspitäler nur sehr zurückhaltend neue Leistungsaufträge und neue Spitallistenplätze werden nur bei einer Unterversorgung vergeben. Aufgrund der medizinischen Entwicklung sind Anpassungen an den Spitallisten allerdings auch bereits vorher notwendig. Dies hat der Regierungsrat nun getan und die Listen auf den 1. Januar 2018 aktualisiert.
Dabei standen die Anforderungen an die Spitäler im Bereich der Qualitätssicherung und die Vorgaben zu den Mindestfallzahlen bei einzelnen spezialisierten Eingriffen im Mittelpunkt. Weiter entschied der Regierungsrat über die Weiterführung jener Leistungsaufträge, die bis Ende 2017 befristet waren, und über einzelne Anträge von Spitälern für zusätzliche Leistungsgruppen.
Routine und Erfahrung dank Mindestzahl
«Die Verankerung von Mindestfallzahlen pro Spital hat sich im Kanton Zürich hinsichtlich Qualität und Wirtschaftlichkeit positiv ausgewirkt», schreibt der Regierungsrat. Die Vorgabe einer Mindestzahl von Fällen, die pro Jahr zu behandeln seien, verschafften die nötige Routine und Erfahrung.
Denn grundsätzlich gilt: Je mehr Fälle, desto grösser die Qualität der Behandlung und desto kleiner das Risiko, dass bei einem Eingriff Fehler passieren.
Die bestehenden Mindestfallzahlen pro Spital, die 2012 eingeführt wurden und für knapp 30 verschiedene stationäre Eingriffe gelten, werden daher weitergeführt und per Anfang 2018 um fünf Leistungsgruppen erweitert. Neu zählen Schilddrüsenchirurgie, Hüft- und Knieprothesen, gynäkologische Tumore und Brustkrebsbehandlung dazu. Die Vorgaben liegen gemäss Mitteilung zwischen zehn und 50 Fällen im Jahr.
«Gelegenheitsoperationen» ausschliessen
Die positiven Erkenntnisse haben den Regierungsrat zu einer weiteren Neuerung veranlasst: Per 1. Januar 2019 führt er auch für Operateure Mindestfallzahlen ein. Denn zahlreiche Studien würden belegen, dass sich die Behandlungsqualität durch eine Verbindung von Mindestfallzahlen pro Spital mit Mindestfallzahlen pro Operateur weiter verbessern lasse.
Die Mindestzahl gilt für die sechs Leistungsgruppen Prostataentfernungen, Hüft-, Knieprothesen- und Prothesenwechseloperationen, gynäkologische Tumore und Brustkrebsbehandlungen. Die Werte liegen ebenfalls zwischen zehn und 50 Fällen pro Jahr und wurden bewusst tief angesetzt. Der Regierungsrat will damit in erster Linie «Gelegenheitsoperationen» ausschliessen.
Mit der Einführung erst auf 2019 berücksichtigt die Regierung einerseits die in der Vernehmlassung vorgebrachten Einwände der Spitäler und gibt ihnen und den Ärzten genügend Zeit, um sich auf die neuen Regeln einzustellen.
Ausserdem wird zusammen mit der neuen Regel ein Qualitätscontrolling mit Qualitätssicherung durch Fachgesellschaften oder durch Zertifizierungen eingeführt.
SDA/mst
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