AboRevisionsprozess vor ObergerichtZu Unrecht Inhaftierter erhält eine Entschädigung von 120’000 Franken
Ihm war für 1612 Tage die Freiheit entzogen worden. Grund dafür war ein psychiatrisches Gutachten, das weder formal noch inhaltlich Mindeststandards erfüllte.
Im April 2008 hatte der damals 22-jährige Schweizer in seiner Wohnung im Seefeld eine 18-jährige Frau vergewaltigt. Das Obergericht verurteilte ihn deswegen und wegen weiterer Delikte zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und wies ihn in eine Einrichtung für junge Erwachsene ein. Es stützte sich auf ein psychiatrisches Gutachten, das unter anderem eine hyperkinetische Störung des Sozialverhaltens und eine dissoziale Persönlichkeitsstörung diagnostizierte.